landtag-bw.de ↗

Norbert Knopf

GRÜNE 07.11.2024 Sitzungen 17/108

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle waren letztes Jahr bestürzt über das tragische Ereignis in Wiesloch, als aus dem Maßregelvollzug ein Patient des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden entfloh und eine Passantin tödlich verletzte. Als Wahlkreisabgeordneter habe ich vor Ort wahrgenommen, welche Sorgen und Ängste in der Bevölkerung durch diese Tat ausgelöst wurden. Das Vergehen wurde vor Gericht verhandelt. Die Pfleger wurden vom Gericht freigesprochen; sie haben alles richtig gemacht. Denn Gewalt anzuwenden ist möglich – schon jetzt –, aber sie muss verhältnismäßig sein. Das Gericht hat festgestellt, dass es sich hier um ein verhältnismäßiges Vorgehen (Norbert Knopf) handelte. Es war nicht zu erwarten, dass eine plötzliche Tat geschehen würde. Dahin gehend bin ich erleichtert – die Belastung der Pflegekräfte ist ohnehin sehr hoch –, dass dieses Gericht so geurteilt hat. Auch wir im Ausschuss haben darüber schon gesprochen. Der Vorfall hat aber auch landesweit eine Diskussion über den Maßregelvollzug ausgelöst. Das war richtig und auch wichtig. Ich möchte heute über die Herausforderungen des Maßregelvollzugs sprechen, damit wir, ausgehend von diesem Einzelfall, zu systematischen Verbesserungen gelangen können. Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg basiert auf einem stufenweisen System von Lockerungen. Therapieerfolge werden schrittweise belohnt, während die Patienten eng begleitet und überwacht werden. Diese Struktur, die Resozialisierung und Überwachung vereint, ist bewährt und wurde bis zur Tat in Wiesloch nicht infrage gestellt. Allerdings verdeutlicht der Fall, dass es auch innerhalb dieses abgestuften Systems keine absolute Sicherheit geben kann. Es stellt sich weiter die Frage, wie Fluchtrisiken zu reduzieren sind und wie die Sicherheit für die Bevölkerung erhöht werden kann. Denn die Zahl der Personen, die im Maßregelvollzug untergebracht werden, steigt in Baden-Württemberg, aber auch deutschlandweit seit Jahren. Inzwischen sind mehr als 1 400 Personen in die Psychiatrien des Landes eingewiesen. Das entspricht einem Zuwachs von 40 % innerhalb eines Jahrzehnts. Doch dieser Anstieg ist nicht vom Himmel gefallen, sondern teilweise durch Gesetze oder andere Entwicklungen ausgelöst worden und daher steuerbar. Die untergebrachten Personen – 1 400 an der Zahl – teilen sich in zwei Gruppen auf. Nach § 64 des Strafgesetzbuchs sind suchtkranke Täter einer Therapie zuzuführen, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine Suchterkrankung vorlag und eine berechtigte Aussicht auf Heilung durch die Therapie besteht. Dem Anstieg der Fallzahl in dieser Gruppe wurde durch eine Gesetzesänderung begegnet. Demnach muss nun ein engerer Zusammenhang zwischen Tat und Suchterkrankung nachgewiesen werden, und auch die Aussicht auf Therapieerfolg muss gegeben sein. Durch diese Gesetzesänderung werden die Fallzahlen in diesem Bereich sinken. Der zweite Bereich des Maßregelvollzugs ist in § 63 des Strafgesetzbuchs geregelt und betrifft die psychisch kranken Straftäter. In dieser Gruppe ist nach Aussage des Chefarztes am Psychiatrischen Zentrum in Wiesloch seit 2018 ein Anstieg der Fallzahlen der Menschen mit schizophrenen Psychosen zu verzeichnen. Diese werden nun häufiger von den Gerichten in die Einrichtungen des Maßregelvollzugs eingewiesen. Als Ursache wird hier vermutet, dass ein Teil der Patienten nicht mehr ausreichend versorgt werde. Hier bietet sich ein Ansatzpunkt für den Gesetzgeber. Es bedarf jedoch noch einer weiteren Abklärung zu dieser Untergruppe. Auf jeden Fall erhöhen diese Überbelegungen den Druck auf die Einrichtungen, die an ihre Belastungsgrenzen gekommen sind. Belastungsgrenzen sind – das wissen wir alle – für den Therapieerfolg immer kritisch. Jedoch hat das Sozialministerium unter unserem Minister Manne Lucha entschlossen reagiert. ode – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das zeigt sich im starken Ausbau der Kapazitäten im Maßregelvollzug, der aktuell in vollem Gang ist. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Maßregelvollzugs ist daher auch die geplante forensische Klinik in Stuttgart-Bad Cannstatt. Diese wird Personen aufnehmen, deren Behandlung schon sehr weit fortgeschritten und deren Wiedereingliederung in Sicht ist. Diese Einrichtung kann eine Lücke schließen und die Region Stuttgart als bislang unterversorgteren Raum besser abdecken. Die geplante Klinik wird eine Brücke schaffen, die es therapierten Straftätern ermöglicht, den Weg zurück in die Gesellschaft zu finden; denn ein erfolgreicher Maßregelvollzug dient nicht nur der Sicherheit der Gesellschaft, sondern auch der individuellen Resozialisierung. Menschen, die gut therapiert werden, kommen meist stabil und friedlich zurück in die Gesellschaft. Dies ist ein Gewinn für alle und eine Zielsetzung, die den Maßregelvollzug in Baden-Württemberg auch in Zukunft prägen muss. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Alle Reden von Norbert Knopf Protokoll ↗