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Gabriele Rolland

SPD 07.11.2024 Sitzungen 17/108

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe die Aussage zum BAföG gehört. Das wäre auch eine Frage gewesen; diese haben Sie nun schon beantwortet. Ich will sagen: Es gab einmal ein Förderprogramm „Studentisches Wohnen“ im Land Baden-Württemberg – ich glaube, in der Zeit von 2011 bis 2016; das war auch im Rahmen der Landesbauförderung –, da brauchte man keinen Wohnberechtigungsschein. Die Zulassung zu einem Studium und das Einschreiben in die Universität oder die Hochschule müssen ja nicht unbedingt zum gleichen Zeitpunkt erfolgen wie das Einziehen in ein e – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 Wohnheim und der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins. In Freiburg beispielsweise warten Sie darauf zwischen neun und zwölf Monate. Deswegen meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Studierendenwerken zu ermöglichen, zu sagen: „Das Wichtigste ist uns die Einschreibung in die Hochschule“? Wenn die da ist, können die dann im Laufe eines Semesters diesen Wohnberechtigungsschein nachliefern? Ich denke, das wäre eine erhebliche Erleichterung. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Tatsächlich war das ein Ziel, das wir zu erreichen versucht haben. Die Schwierigkeit ist, dass die Definition des Bundesprogramms diese Möglichkeit im Moment nicht zulässt. Die reine Einschreibung als Studierender reicht also nicht aus, um für einen solchen Platz die Genehmigung zu haben. Mein Haus versucht im Moment – das ist das, was ich vorhin gesagt habe –, gemeinsam mit den Studierendenwerken Möglichkeiten für die ersten Semester zu schaffen – das ist auch das, was Sie angesprochen haben –, um genau diesen Gap zu schließen und einen anderen Weg zu finden, damit die Studierenden, die Anspruch auf diese speziell gebauten Plätze in den Studierendenwerken haben, diese auch möglichst problemlos beziehen können. Ob das in der Realität auch so aussehen kann – die Studierendenwerke haben ja unterschiedliche Räume –, dass man sozusagen eine gewisse Verschiebemasse hat – um es jetzt mal so zu sagen –, also da auch schauen kann, dass man jemanden erst einmal auf einem normalen Platz aufnimmt, um ihm dann nachher einen Platz des „Jungen Wohnens“ zuzuordnen, das sind Dinge, die jetzt zu prüfen sind. Im Moment geht es darum, dass die Mittel ausgezahlt werden, dass die Plätze überhaupt geschaffen und gebaut werden. Wir versuchen jetzt, die vorhandenen Ansprüche, die Nachweispflichten, die aufgrund der Regelungen durch den Bund da sind, so zu erleichtern, dass es für die Studenten auch im ersten Semester möglichst einfach ist, die Bedingungen zu erfüllen.

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