Klaus Burger
Herr Minister, herzlichen Dank, dass ich eine Zusatzfrage stellen darf. Erkennen Sie die Tragweite des Handelns der KV Baden-Württemberg vor allem im ländlichen Raum, und sehen Sie es auch als gegeben, dass man die Anweisung, die man an die KV Baden-Württemberg gibt, wieder dezidieren oder verändern muss, weil sie meines Erachtens den Auftrag, den die Politik an die KV weiterdelegiert hat, so nicht richtig erfüllt? Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts sagt die KV: „Wir dürfen die Ärzte nicht bezahlen, die in den KVen tätig sind.“ Das ist eigentlich Makulatur. Da könnte man sich an das Beispiel der Blutspendedienste anhängen. Dort wird das genau so gemacht. Wissen Sie, ich bin bei diesem Thema wirklich angespannt; angespannt ist vielleicht untertrieben. Ich habe darauf vertraut, dass wir im Landkreis Sigmaringen eine Krankenhausstruktur gemacht haben. Mit meiner Stimme im Kreistag haben wir zwei Krankenhäuser geschlossen. Dann hat man gesagt: „In Bad Saulgau kommt ein Primärversorgungszentrum, und es ist gewährleistet, dass die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum gleich gut, sogar besser wird.“ Nichts davon ist entstanden, und die Ärzte sind vorhanden. Die Ärzte sind vorhanden! – Entschuldigung. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Glocke des Präsidenten)
