Thomas Blenke
Herr Kollege Weinmann, noch einmal zur Verdeutlichung: Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen ist eine Gemeindeaufgabe, sie ist Sache der Gemeinde. Wir, das Land, bieten dann mit der Landesfeuerwehrschule lediglich ein Angebot, das auf die zunächst von der Gemeinde oder auch auf Landkreisebene darzustellende Grundausbildung aufsetzt, und dann setzt irgendwann die weitere Ausbildung oder Fortbildung bei der Landesfeuerwehrschule auf. Es ist und bleibt aber eine Gemeindeangelegenheit. Zur Abfederung von Spitzen: Wenn es Kapazitätsengpässe gibt, dann geht das, dann wird das auch vereinzelt gemacht, aber nicht regelmäßig. Auch die Landesfeuerwehrschule greift auf solche Angebote nicht regelmäßig zurück, sondern allenfalls zur Spitzenabfederung. Die meisten Anwendungsfälle dürften aber – ich muss mal schauen, ob er mit dem Kopf nickt ode – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 – im Bereich der Gemeindefeuerwehren selbst nachgefragt werden, also nicht von uns, sondern durch die Gemeindefeuerwehren selbst. Mir liegen jetzt keine Erkenntnisse vor, inwieweit da Angebote in Anspruch genommen werden, weil das eben – lassen Sie mich das noch mal sagen – auch eine Frage der Kosten ist.
