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Thomas Blenke

07.11.2024 Sitzungen 17/108

Danke schön. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf sehr gern die Mündliche Anfrage des Kollegen Weinmann zu den Fragen der Kapazitäten in der Aus- und Fortbildung der Feuerwehren beantworten: Zunächst zu Ihrer Frage unter Buchstabe a: Die Landesfeuerwehrschule führt bereits jetzt vereinzelt externe Lehrgänge außerhalb ihres Standorts durch. Hierbei wird sie von den Landratsämtern oder von einzelnen Feuerwehren – in der Regel sind es die Feuerwehren der Stadtkreise und der großen Städte – durch das Zurverfügungstellen entsprechender Räumlichkeiten und Gerätschaften, aber auch durch externe Dozenten unterstützt. Art und Anzahl dieser Lehrgänge variieren jedes Jahr. Sie werden aufgrund des hohen Aufwands in erster Linie zum Abbau von Spitzen, selten aber regelmäßig durchgeführt. Ergänzend hierzu werden von den Gemeindefeuerwehren auch Ausbildungsstätten und Kurse von externen Anbietern genutzt. Der Markt für externe Ausbildungsangebote ist dabei aber sehr vielfältig; er ist ständig in Bewegung und deswegen auch relativ schwer zu überschauen. Ich darf Ihnen exemplarisch ein paar Angebote nennen. Es gibt Kooperationen von hauptamtlichen Feuerwehren und Bildungsstätten der Feuerwehren in anderen Ländern, insbesondere bei hauptamtlichen Lehrgängen wie der Grundausbildung oder bei Laufbahn- und Führungslehrgängen. Es gibt Kooperationen mit Hilfsorganisationen aus dem Bereich des Rettungsdienstes bei der Aus- und Fortbildung zu e – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 Inhalten der lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die die Feuerwehrangehörigen bekommen. Des Weiteren gibt es Angebote von Unternehmen, z. B. von Fahrzeugherstellern oder von Herstellern von Feuerwehrgeräten, die Kurse für Feuerwehren anbieten, und es gibt Angebote von Unternehmen mit dem Fokus auf der Realbrandausbildung, z. B. das International FIRE & RESCUE Training im Ausbildungszentrum in Külsheim – das ist im Main-Tauber-Kreis –, oder auf mobilen, gasbefeuerten Brandübungsanlagen. Letztlich gibt es privatwirtschaftliche Unternehmen, die für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die sogenannten BOS, Ausbildungsangebote im Bereich des Bevölkerungsschutzes vorhalten. Ich nenne hier aufgrund aktueller Ereignisse, die wir hatten, „Magnitude“ – letzte Woche – und das Training Center Retten und Helfen, TCRH, in Mosbach. Das ist ein großes privatwirtschaftliches Unternehmen. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die in der vergangenen Woche bei der „Magnitude“-Übung dabei waren, wissen, was dort alles an Trainingsmöglichkeiten angeboten werden kann. Auch das sind also Angebote. Zur Frage unter Buchstabe b: Die Aus- und Fortbildung der baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen wird in regelmäßigem Ausbildungs- und Übungsbetrieb auf Gemeindeebene, in Lehrgängen auf Kreisebene und darauf aufbauend an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen – die sogenannte VwV-Feuerwehrausbildung – sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie die ergänzenden Vorschriften zu beachten. Dazu gehören das Feuerwehrgesetz, inhaltliche Vorgaben der Landesfeuerwehrschule sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Die für das Land maßgeblichen Lehrgänge, deren Ausbildungsziele sowie die Zugangsvoraussetzungen und die jeweilige Mindestdauer sind im Lehrgangsverzeichnis dargestellt. Ob die Gemeindefeuerwehren – es ist ja eine gemeindliche Aufgabe – darüber hinaus Lehrgänge oder Bildungsangebote von externen Anbietern nutzen oder anerkennen, obliegt ihrer eigenen Entscheidung, da sie die erforderliche Stärke und Qualifikation ihrer Feuerwehrangehörigen weisungsfrei in eigener Zuständigkeit betreiben. Lassen Sie mich noch ergänzen, lieber Herr Kollege Weinmann, weil Sie auch den Bedarf oder zu geringe Angebote angesprochen haben: Da ist einiges in Bewegung. Die angemeldeten Bedarfe an der Landesfeuerwehrschule sind eher rückläufig. Kollege Hockenberger als Wahlkreisabgeordneter weiß, dass durch bauliche Maßnahmen eine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten der Landesfeuerwehrschule um 25 % durchgeführt werden soll. (Abg. Ulli Hockenberger CDU nickt.) Es ist durch organisatorische Maßnahmen bereits jetzt gelungen, das Angebot der Landesfeuerwehrschule um ein Viertel zu erhöhen. Eine zweite Anmerkung, die ich Ihnen noch geben darf, lieber Herr Kollege Weinmann: Sie haben ja freundlicherweise (Thomas Blenke) gestern den Hintergrund Ihrer Frage geschildert. Dazu haben wir uns erkundigt. In dem Zeitungs- bzw. Zeitschriftenartikel, den Sie mir gaben, ist von der Firma KÖTTER die Rede, die solche Angebote macht. Ja, die kennen wir. Sie macht Angebote vor allem im Bereich der Werkfeuerwehren. Diese Angebote sind aber auch für Gemeindefeuerwehren geöffnet. Lehrgänge von privaten Anbietern, wie jetzt z. B. der Firma KÖTTER, können natürlich grundsätzlich anerkannt werden, und es spricht auch nichts gegen solche Dienstleistungsangebote. Aber die Gemeindefeuerwehren – ich sagte eben, die Angebote der Firma KÖTTER richteten sich vor allem an Werkfeuerwehren – legen großen Wert auf einheitliche Lehraussagen im Land, und die erfolgen halt an der Landesfeuerwehrschule. Deshalb sind wir mit unserem Angebot der Landesfeuerwehrschule der erste Adressat und – ich bin selbstbewusst genug, das zu sagen – auch die erste Wahl für solche Angebote. (Beifall des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Absolut!) Das liegt natürlich auch daran, dass es etwas kostet. Solche privaten Angebote sind etwas teurer als die der Landesfeuerwehrschule. So weit meine Antworten auf Ihre Fragen.

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