Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hoffmann zu? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, ich würde das gern im Zusammenhang ausführen. Im aktuellen Aufstellungsverfahren zum Haushaltsplan haben wir uns für eine weiterhin starke Mittelausstattung eingesetzt. Wir werden an diese Erfolgsgeschichte anknüpfen. So sieht der Regierungsentwurf für den kommenden Doppelhaushalt insgesamt weitere 1,1 Milliarden € für den landesweiten Ausbau des schnellen Internets vor. Noch einmal: Jeder Euro, jeder Cent geht in die Hand eines Bürgermeisters, eines Landrats. So fördern wir die kommunale Infrastruktur der Zukunft in unseren Landkreisen und in unseren Kommunen. (Abg. Anton Baron AfD: Der Topf ist leer!) – Ja, deswegen werden wir im Doppelhaushalt einen Milliardenbetrag einsetzen, damit die Förderung im Januar sofort wieder tatkräftig aufgenommen werden kann. Alle zuschuss- (Minister Thomas Strobl) fähigen Anträge, die gestellt sind, werden im Januar positiv beschieden werden können. Wir halten das Milliardenniveau bei der Breitbandförderung, während der Bund die Mittel zusammenkürzt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen: Die Feuerwehren liegen uns am Herzen. Feuerwehren sind seit 150, 170 Jahren in Baden-Württemberg eine kommunale Angelegenheit. Selbstverständlich unterstützen wir seitens des Landes die Feuerwehren und die Kommunen. Ich darf in aller Bescheidenheit sagen: Das Feuerschutzsteueraufkommen ist derzeit so hoch wie noch nie. Wir erwarten in diesem Jahr ein Steueraufkommen von 97 Millionen €; im nächsten Jahr wird es die 100-Millionen-€-Grenze nach oben hin knacken. Es ist mir ein Herzensanliegen, dass wir die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vollumfänglich für wichtige Aufgaben bei den Gemeindefeuerwehren einsetzen, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen ist. Als ich angefangen hatte, gab es bei den Feuerwehren einen Investitionsstau. Seit dem Jahr 2020 bescheiden wir alle förderfähigen Zuwendungsanträge der Kommunen im Feuerwehrwesen positiv. Seit vier Jahren haben wir nicht einen Antrag im Feuerwehrwesen einer Kommune abgelehnt. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich weiterhin für die Erhaltung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer einsetzen werde. Denn freilich steigen auch bei den Kommunen die Kosten. Deswegen werden wir ab dem 1. Januar 2025 die Fördersätze in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband deutlich erhöhen. Die VwV-Z-Feu ist dieser Tage im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht worden. Nicht Worte, sondern Taten: Wir stellen sicher, dass das Land die Kommunen bei der wichtigen Pflichtaufgabe Feuerwehr tatkräftig unterstützt, sodass wir auch in den nächsten Jahren alle Anträge der Kommunen im Feuerwehrwesen positiv werden bescheiden können. Wir unterstützen unsere Feuerwehren und unsere Kommunen aus voller Überzeugung. Wir stehen an der Seite unserer Wehren, wir stehen an der Seite der Kommunen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aber nicht nur die finanzielle Unterstützung des Landes möchte ich erwähnen. Zusammen mit den kommunalen Landesverbänden suchen wir in der Entlastungsallianz nach Verbesserungen. Erst gestern wurden hier die Änderungen der Gemeindeordnung verabschiedet, die den Kommunen im kommunalen Haushaltsrecht tatsächlich Entlastungen bringen. Wir reden nicht, sondern wir handeln. Ich bedanke mich sehr für die fraktionsübergreifende Unterstützung für dieses Gesetzesvorhaben. Die FDP/DVP hat sich enthalten, aber dafür war die Presseerklärung umso kräftiger. (Heiterkeit des Abg. Sascha Binder SPD) Ein weiterer wichtiger Baustein ist in diesem Zusammenhang das derzeit vom Innenministerium gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen erarbeitete Regelungsbefreiungsgesetz. Wenn Sie einen besseren Namen haben, dann bin ich dafür natürlich sehr offen. Ich habe mir auch schon selbst das Hirn zermarode – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 tert. Aber wir konzentrieren uns vor allem auf die Inhalte dieses Gesetzes. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Mit diesem Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, greifen wir einen Vorschlag aus der kommunalen Praxis auf, um Gemeinden, Landkreisen, Zweckverbänden die Möglichkeit zu geben, neue Ideen, neue Möglichkeiten, neue Formen der Aufgabenerledigung zu praktizieren. Ich will mich ausdrücklich für viele gute und konstruktive Gespräche mit dem Landkreistag bedanken, insbesondere aber mit Dr. Achim Brötel, dem neu gewählten Präsidenten des Deutschen Landkreistags. Danke für konstruktive Hinweise. Dafür sollen zunächst im Einzelfall neue Lösungen erprobt werden können, um dann in der Praxis gefundene erfolgreiche Verbesserungen landesweit und dauerhaft umsetzen zu können – von der kommunalen Praxis für die kommunale Praxis. Für diesen Zweck sollen für einen begrenzten Zeitraum auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Rechtsvorschriften des Landes zugelassen werden können. Kurz und bündig gesagt: Wir machen den Kommunen das Leben leichter, indem wir pragmatische, undogmatische Wege zulassen. Das ist tatsächliche Vereinfachung. Damit soll den Gemeinden und Landkreisen die Erprobung neuer Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit ermöglicht werden. Die Kommunen können ausprobieren, wie sie Verwaltungsverfahren tatsächlich beschleunigen und entlasten können, wie sie das kostengünstiger für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger gestalten können. Sie können Verwaltung ein Stück weit neu erfinden. Auch die kommunalen Landesverbände sollen ein entsprechendes Antragsrecht erhalten. Ich bin einmal gespannt, was sich dann aus den Kommunen heraus entwickelt – aus der Praxis für die Praxis. Ich bin ganz sicher, dass wir mit diesem Vorhaben einen weiteren Schritt zur Reduzierung von Bürokratie gehen und neue Spielräume für die Kommunen schaffen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt: Die Kommunen können von Standards abweichen, und wenn sich das bewährt, dann rollen wir das auf die gesamte kommunale Landschaft im Land Baden-Württemberg aus. Wir haben Vertrauen zu unseren Kommunalen, dass sie ein solches Instrument sinnvoll nutzen und dass sie für die kommunale Landschaft insgesamt in der Praxis gute Lösungen entwickeln. Auch hier stehen wir an der Seite unserer Kommunen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen einige Fakten dargestellt. Das Land handelt sowohl finanziell als auch beim Standardabbau. Blicken wir allerdings nach Berlin, so ist zu konstatieren: Die kommunalen Haushalte, im Übrigen auch die Landeshaushal- (Minister Thomas Strobl) te, werden zunehmend und in ganz erheblichem Ausmaß von Aufgaben geprägt, die der Bundesgesetzgeber veranlasst hat, für die er aber nicht hinreichend und vor allem nicht dauerhaft die Finanzierung übernimmt. Ich kann Ihnen aktuelle Beispiele nennen, etwa das Staatsangehörigkeitsrecht. Die Kostenschätzung des Bundes passt überhaupt nicht zur Realität. Ein weiteres aktuelles Beispiel sehen wir im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden 2021 die Weichen für eine inklusive Kinderund Jugendhilfe gestellt; nun soll noch die konkrete Umsetzung durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Verstehen Sie mich nicht falsch: Inklusion ist richtig und wichtig. Aber dazu gehört eben auch eine realistische Kostenschätzung. An einer solchen fehlt es leider auch in diesem Punkt. Ich werde mich deswegen in der nächsten Innenministerkonferenz dafür einsetzen, dass die Kompensation über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung erreicht wird. Das kann in Zukunft so nicht weitergehen. Die Kommunen sind hier in der Tat an einer Belastungsgrenze angelangt. Ein letzter Gedanke. Es ist ganz einfach: Für das Land und für die Kommunen gilt: Es kann eben nur das Geld verteilt werden, das eingenommen wird. Dabei kann das Land einen Teil an Lösungen beitragen, aber hier ist insbesondere der Bund gefragt – der Bund, der bis heute keinen Haushalt verabschiedet hat und dessen Finanzminister gestern entlassen worden ist. Wir brauchen dringend mehr Wachstum. Ein Kämmerer in Hohenlohe hat das kürzlich sehr zutreffend beschrieben. Er hat gesagt: Wir haben jetzt bundesweit ein Wachstum von vielleicht 0,3 %, aber im Grunde genommen seit drei Jahren kein Wachstum. Die Ausgaben im Personalbereich steigen allerdings um 10 %, die Sozialausgaben schießen durch die Decke, und bei den Einnahmen tut sich nichts. Das kann auf Dauer eben ganz einfach nicht gut gehen. (Abg. Anton Baron AfD: Meinen Sie unseren Kreis- kämmerer?) Deswegen verstehe ich, dass der Landkreistag sich schon vor einiger Zeit dahin gehend geäußert hat, dass es ohne eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts eben nicht geht, dass die Kosten für Personal- und Sozialausgaben nicht weiter steigen dürfen, dass sich jedenfalls aber auf der Einnahmeseite etwas tun muss, und deswegen brauchen wir dringend eine Belebung der Wirtschaft. Auch das ist nur mit planbarer, verlässlicher und vertrauenswürdiger Politik zu erreichen, die wir uns auch im Bund wünschen würden. (Beifall bei der CDU und der Abg. Ayla Cataltepe GRÜNE) Unbestritten müssen wir die aktuelle Haushaltsentwicklung und die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Kommunen im Blick haben. Und das haben wir. Darauf hat der Finanzminister bei der Einbringung des Haushalts zu Recht hingewiesen. Abgesehen vom Freistaat Bayern gibt es kein anderes Land, das seine Kommunen so unterstützt wie Baden-Württemberg. e – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 Das werden wir auch in Zukunft tun, weil es uns eine Herzensangelegenheit ist. Stadt und Land, Hand in Hand, planbar und verlässlich: Wir stehen gerade auch in schwierigen Zeiten an der Seite unserer Kommunen. Ich bin mir sicher, dass wir auch diese schwierigen Zeiten in der Zukunft gemeinsam mit den Kommunen bewältigen werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
