Hans-Peter Hörner
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser eingebrachte Entwurf einer Änderung des Privatschulgesetzes ist für uns freie Demokraten – ich nenne das einfach freie Demokraten, denn wir wollen freie Schulen –, ist für uns freie alternative Demokraten (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Jetzt wird’s aber abenteuerlich! – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜ- NE) inhaltlich sehr stark enttäuschend. – Ja, dann lassen Sie mich doch mal etwas Abenteuerliches machen. Das darf man in meinem Alter. Privatschulen, die in dieser Vorlage überwiegend als Ersatzoder Ergänzungsschulen benannt werden, sind für die Landesregierung eben nicht gleichwertig – deswegen sage ich auch: frei – mit öffentlichen Schulen. Es geht hier eben nicht nur um Logopädie, es geht nicht nur um gesundheitliche oder um sozialpädagogische Schulen. Aber wen wundert’s? Letztendlich soll doch hier im Haus durch die Koalitionäre eine Gemeinschaftsschule geschaffen werden (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Was?) ode – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 als Einheitsschule, im Endergebnis zulasten aller anderen Formen. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Thema verfehlt!) Dies widerspricht aber nicht nur Artikel 11 der Landesverfassung, wonach unsere Kinder entsprechend ihrer Begabung im Bereich der schulischen Bildung gefördert werden sollen. In Einheitsschulen, meine Damen und Herren, können sich die Lehrkräfte weder um die Schüler kümmern, die mehr als andere für die Wissensspeicherung aufwenden müssen, noch um jene Kinder, die gemeinhin als Überflieger bezeichnet werden. Auf der Strecke bleiben damit alle: die Kinder, ihre Familien, die Lehrkräfte in den Schulen und damit auch die Leistungsgesellschaft. Gerade die Eltern, die das Beste für ihr Kind im Auge haben und diese Problematik erkennen, sind eben nur noch unbeachtete Finanzierer ohne Möglichkeit der Abwehr. Auch für die Ausbildungsbetriebe, die stets die mangelnden Voraussetzungen ihrer Lehrlinge betonen, muss eine Möglichkeit der alternativen, sprich freien Beschulung bestehen. Dies gilt entsprechend auch für Universitäten, in denen die mangelnde, weiter abnehmende Studierfähigkeit durch die Professoren beklagt wird. Sowohl für die Eltern als auch für die Betriebe und die Universitäten, die nahe am Menschen mit seiner Begabung sitzen, wäre eine entsprechende inhaltliche Verankerung dieser freien Schulen im Privatschulgesetz der richtige Weg. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Aber das Hauptproblem liegt ganz woanders. Nach wie vor gilt in Baden-Württemberg – im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen –, dass der staatliche Finanzierungsausgleich nur dann gewährt wird, wenn sich die sogenannte Ersatzschule bereits drei Jahre, 36 Monate lang, komplett eigenständig finanziert hat. In Nordrhein-Westfalen ist es so geregelt, dass von Anfang an deren Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsplan gegenübergestellt und in einer Jahresrechnung veranschlagt werden. Das ist so nachzulesen in den §§ 114 bis 118 im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Die werden dann bezuschusst. Für immerhin 550 Privatschulen in Nordrhein-Westfalen sind das 1,7 Milliarden € im Jahr. Auf diese Weise würden dann auch die Eltern im Bereich der grundlegenden Bildung und die Kammern im Bereich der beruflichen Bildung die Möglichkeit erhalten, entsprechend zu reagieren. Leider fehlt dieser Ansatz im Privatschulgesetz von Baden-Württemberg. Aber das ist, wie gesagt, im Sinne einer falsch verstandenen Gleichbehandlung gewollt. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Dass gerade die Bundesländer, die eine höhere Quote von Privatschulen aufweisen als Baden-Württemberg, nämlich Bayern und Sachsen, im Bildungsranking die ersten Plätze einnehmen, dürfte allen hier im Haus über die Schranken der Fraktionen hinweg ein Grund zum Nachdenken sein. Hinzu kommt die Tatsache, dass es nicht wenige Politiker in hohen und höchsten Staatsämtern und auch Abgeordnete sind, (Hans-Peter Hörner) die ihre Kinder in Privatschulen, manche davon sogar im grenznahen Ausland, geben. Warum wohl? Wir alternativen Demokraten (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: „Alternative Demo- kraten“!) werden dem Entwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes aufgrund der darin enthaltenen Ansätze zur Entbürokratisierung zwar zustimmen. Was uns aber fehlt, ist die dringend notwendige Einbindung von Artikel 11 der Landesverfassung: die Förderung der Kinder in unserem Land, die nun einmal – denken Sie an Ihre eigenen Kinder – mit unterschiedlichen Begabungen gesegnet sind. Die momentan hohe Unzufriedenheit in der Elternschaft und bei den Kindern selbst – Stichwort „Gewalt an Schulen“ –, ja sogar in der Lehrerschaft – zwei Drittel der Schulleitungen bewerten die Kultuspolitik der Regierung mit schlechten Noten –, spricht eine deutliche Sprache. Ziel der Änderung des Privatschulgesetzes hätte eine Verbesserung des dann gleichwertigen Schulbereichs bei gleichzeitiger paralleler Erhöhung der Autonomie des öffentlichen Schulwesens sein müssen. Nur so können in der Jugend in unserem Land Leistungsbereitschaft, Respekt, Motivation und Wissensbildung erreicht werden – und nicht mit dem Ziel einer Veränderung der Gesellschaft nach linker Indoktrination. (Beifall bei der AfD)
