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Nadyne Saint-Cast

GRÜNE 06.11.2024 Sitzungen 17/107

Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir beraten heute – wie Sie gesagt haben – in der zweiten, finalen Lesung über die Änderung des Privatschulgesetzes, also des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg. Wir übernehmen da vor allem Änderungen formaler Natur; insbesondere nehmen wir die Physiotherapie- und Logopädieschulen in die zuschussfähigen Ersatzschulen nach § 17 mit auf. Wir verbessern einfach die Systematik und auch die Lesbarkeit des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg, aber wir machen vor allem auch inhaltlich deutlich, dass diese privaten Schulen für Physiotherapie und Logopädie ein ganz wichtiges Angebot im Bildungsportfolio für uns in Baden-Württemberg sind. Das Gesetz wurde von den Fachverbänden, also von dem Logopädie-Verband, aber auch vom Privatschulverband einhellig begrüßt. Auch der Normenkontrollrat hat es unter Bürokratiegesichtspunkten ausdrücklich begrüßt, und im Fachausschuss, im Bildungsausschuss, haben wir darüber ebenfalls sehr einvernehmlich gesprochen. Deswegen erstaunt mich der Änderungsantrag der FDP/DVP etwas. Wir lehnen diesen ab, und zwar aus folgenden Gründen: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Nicht überzeugend!) Erstens: Wir fördern – die Begründung kommt, Kollege – die Ersatzschulen in den Gesundheitsberufen bereits heute umfassend mit rund 40 Millionen € pro Jahr, und wir werden diese Förderung laut dem Haushaltsplanentwurf 2025/2026 mit 100 Millionen € auch weiterführen. (Beifall bei den Grünen) Diese sogenannten Ersatzschulen – ein etwas sperriger Begriff – sind Schulen, die dem öffentlichen Schulangebot in den Gesundheitsberufen entsprechen. Zweitens – hierauf bezieht sich Ihr Änderungsantrag – geht es um die aufgeführten Ergänzungsschulen; das sind private Schulen, die ein öffentliches Schulangebot ergänzen, diesem aber nicht entsprechen. Auch diese fördern wir als Freiwilligkeitsleistung bereits heute und stellen hierzu im Landeshaushalt jährlich 6 Millionen € bereit. de – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 Damit haben wir die Pro-Kopf-Förderung für diese wichtigen Gesundheitsberufe von 2 000 auf 4 000 € stetig angehoben. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir kommen also dem Ziel, diese wichtigen Gesundheitsberufe auch im Privatschulgesetz noch einmal explizit zu berücksichtigen – das ist ja auch Inhalt Ihres Änderungsantrags –, Schritt für Schritt näher. Wir haben uns gemeinsam mit der CDU im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, diese Gesundheitsberufe zu stärken und sie auch an den freien Schulen zu unterstützen und – ganz wichtig – das dort teilweise heute noch geforderte Schulgeld stetig abzuschmelzen. Dabei haben wir weiterhin das Ziel fest im Blick, das Schulgeld für die Gesundheitsberufe ganz abzuschaffen. (Beifall bei den Grünen) Drittens – Kollege Dr. Kern, manchmal hilft ein Blick in den Gesetzentwurf –: Was unter Buchstabe d Ihres Änderungsantrags steht, ist in unserem Gesetzentwurf bereits enthalten, nämlich die unter Ziffer 6 aufgeführte Streichung. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Dann können Sie ja zustimmen! Dann spricht ja nichts dagegen!) Ein Blick in den Gesetzentwurf, auf dessen Basis Sie Änderungen vorschlagen, würde also helfen. Fazit: Wir sind auch mit diesem Gesetzentwurf wieder gut dabei, wenn es darum geht, die Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg zu unterstützen. Diese bilden eine wichtige Säule in unserem bereits heute reichhaltigen Bildungssystem; sie ergänzen das bestehende Schulsystem, sie bieten mehr Vielfalt, beispielsweise durch neue Konzepte wie Montessori- oder Waldorfpädagogik. Sie bedeuten Wahlfreiheit für Eltern und Kinder, sodass jedem Kind entsprechend seiner Talente ein Angebot gemacht werden kann. Wir Grünen stehen gemeinsam mit der CDU hinter dieser Vielfalt und unterstützen diese tatkräftig. Das zeigen wir erstens – ganz wichtig – durch die Unterstützung bei den Personalkosten – Stichwort 80-%-Förderung pro Kind im Vergleich zu den Kosten im öffentlichen Schulwesen. Zum Zweiten geht es um das Thema Investitionskosten beim Schulbau, aber auch bei der Digitalisierung. Drittens – auch das ist sehr wichtig – beweisen wir Verlässlichkeit in unserem Finanzierungssystem, indem wir die Kostenanstiege, wie wir sie auch im öffentlichen Schulwesen verzeichnen, regelmäßig auch bei der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigen. Ich bitte daher um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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