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Dennis Birnstock

FDP 06.11.2024 Sitzungen 17/107

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders begrüßen möchte ich die Mitglieder der Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen sowie die Vorstandsmitglieder des Landesverbands Kindertagespflege. Schön, dass Sie heute hier anwesend sind, wenn das Kindertagesbetreuungsgesetz zwei entscheidende Aufwertungen erfährt. Diesen Aufwertungen stimmen wir Freien Demokraten, wie auch schon in der ersten Lesung angekündigt, selbstverständlich zu. Mit diesem Gesetzentwurf legt die Landesregierung allerdings eine Änderung vor, die man schon längst hätte umsetzen können. Denn über die gesetzliche Verankerung der Landeselternvertretung und der Kindertagespflege bestand schon lange Einigkeit. Auch zeichnet man damit einfach nur das gesetzlich nach, was bei der Landeselternvertretung ohne die Landesregierung schon längst in eigener Initiative gestartet wurde bzw. was bei der Kindertagespflege trotz dieser Landesregierung noch immer erfolgreich eine wichtige Säule des frühkindlichen Bereichs darstellt. Da ist die Veränderung der Kinderzahlen bei den Großtagespflegeeinrichtungen in diesem Zuge fast schon das Mindeste, was man an Erleichterung für die Kindertagespflege schaffen musste. Schade, dass es dabei geblieben ist. Denn die rückläufigen Zahlen von Kindertagespflegepersonen zeigen eigentlich, dass man dieses Berufsbild attraktiver gestalten müsste. Das fängt damit an, die Fortbildungsmöglichkeiten zu verbessern und vor allem auch finanziell besser zu unterstützen. Es geht damit weiter, dass die Anschlussfähigkeit der Tageseltern an die Ausbildung und beruflichen Möglichkeiten im pädagogischen Bereich endlich verbessert werden müsste. Es wäre schon mal ein Anfang, die Kindertagespflege auch beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich mitzudenken. (Beifall bei der FDP/DVP) Aber da verweist die Landesregierung immer nur auf die Verantwortung der Kommunen, ebenso wie bei den Abrechnungsmodalitäten der Kindertagespflege, wo die Stadt- und Landkreise schon zuständig sind. Da wäre es aber das Mindeste, dass die Landesregierung auf bessere und vor allem auch bürokratieärmere Abrechnungsverfahren zumindest hinwirkt. So, wie bei der Unterstützung der Kindertagespflege noch Luft nach oben ist, hat man auch die Elternvertretung nicht wirklich zu Ende gedacht. Denn das, was hier im Ehrenamt schon lange geleistet wird, gesetzlich nachzuzeichnen, ist das eine. Die Eltern bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit entsprechend zu unterstützen, vor allem auch in der Fläche, ist das andere. Wenn man also den frühkindlichen Bereich und dabei auch die Elternvertretungen wirklich stärken will, dann muss man die Elternstiftung Baden-Württemberg auch in die Lage versetzen, ihren Aufgabenbereich auf den frühkindlichen Bereich auszudehnen. (Beifall bei der FDP/DVP) (Dennis Birnstock) In § 4 – Aufgaben der Stiftung – der Satzung dieser gemeinnützigen Stiftung heißt es – ich zitiere –: Die Stiftung hat insbesondere die Aufgaben, 1) die in den Bildungsinstitutionen des Landes Baden-Württemberg tätigen, auf gesetzlicher oder freiwilliger Grundlage wirkenden Elternvertretungen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und dadurch die Erziehungsaufgabe und die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern ... unmittelbar zu fördern, ... Dabei liegt der Fokus bisher auf dem schulischen Bereich. Um diesen Fokus zu weiten, haben wir Freien Demokraten heute auch einen Entschließungsantrag eingebracht. Wenn ich jetzt höre, dass dieser Fokus schon geweitet werden soll – so sage ich es einmal –, begrüßen wir das natürlich, aber es reicht nicht, nur den Aufgabenbereich zu erweitern. Vielmehr muss die Elternstiftung dann auch finanziell und organisatorisch in die Lage versetzt werden, diesen Aufgabenbereich erfüllen zu können. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Der zweite Entschließungsantrag von uns beschäftigt sich mit Maßnahmen und konkreten Verbesserungen im frühkindlichen Bereich. Es geht an dieser Stelle nicht, wie von Ihnen, Kollegin Staab, gesagt, um detaillierte Regulierungen, sondern es geht um Ermöglichungen; denn wir fordern darin – und das nicht zum ersten Mal –, die Situation mit verschiedenen Maßnahmen zu verbessern. So braucht es mehr Leitungszeit für die Führungsaufgaben einer Kitaleitung, mehr Flexibilisierung beim Fachkräftekatalog, den weiteren Ausbau der Ausbildungskapazitäten sowie ein Matchingsystem für Fach- und Zusatzkräfte im frühkindlichen Bereich, um die Schaffung multiprofessioneller Teams in den Kitas zu erleichtern. Diesbezüglich bleibt der vorliegende Gesetzentwurf leider weit hinter den Möglichkeiten zurück. Wenn Sie hier jetzt sagen: „Das ist alles überholt; das machen wir ja schon“ oder – das ist immer der Standardsatz –: „Das steht schon im Koalitionsvertrag“, (Abg. Christiane Staab CDU: Das können wir alles machen!) dann fragen Sie beispielsweise mal die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Kindertagespflege. Da gibt es definitiv noch Luft nach oben. Alles muss natürlich im Zeichen der Qualität stehen; das ist an dieser Stelle ein wichtiger Anspruch. Das sehen wir auch bei allen Maßnahmen so. Nichtsdestotrotz können wir dem Entschließungsantrag der SPD leider nicht zustimmen; denn man muss sich durchaus auch den Realitäten stellen. Bei aller Qualitätssicherung muss man den Mindestpersonalschlüssel zumindest dahin gehend überprüfen, inwiefern man ihn flexibilisieren und somit pragmatisch umsetzen kann. Zum Schluss möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den heute anwesenden Betroffenen dieses Gesetzes für ihr Engagement und ihren Einsatz für die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg – trotz der ausbaufähigen Unterstützung durch die Landesregierung – herzlich bedanken. Ebenso danken wir all den Tageseltern und pädagogischen Fachkräften, ode – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 die sich tagtäglich um die Kinder in unserem Land kümmern und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und begleiten. Aber unser Dank gilt auch all den Eltern, (Glocke des Präsidenten) die sich bereit erklären, als Elternbeiräte und Gesamtelternbeiräte tätig zu sein, um damit auf die Elternperspektive im frühkindlichen Bereich aufmerksam zu machen. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der FDP/DVP)

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