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Raimund Haser

CDU 06.11.2024 Sitzungen 17/107

Herr Staatsminister, das ist eine Frage zu beiden Staatsverträgen, sowohl zum SWR- als auch zum Medienstaatsvertrag. Ich habe das alles gelesen und kann auch die Diskussionen über Gremien usw. nachvollziehen. Ich möchte unterstreichen, dass Medienhäuser in beiden Ländern sowohl für Arbeitskräfte als auch für die Wirtschaftskraft verantwortlich sind. Aber die Wirtschaftskraft bezieht sich nicht auf die Häuser selbst, sondern auf die Aufträge, die sie erteilen. Ich habe in beiden Verträgen wieder nicht gelesen, dass der SWR oder auch die anderen Funkhäuser dazu verpflichtet würden, das Geld, das ihnen für Aufträge zur Verfügung steht, die sie nicht selbst erfüllen können, also z. B. für Filmberichterstattungen oder zur Erstellung von Filmen oder Dokumentarfilmen usw., zumindest zu einem gewissen Anteil auch in den jeweiligen Bundesländern auszugeben. Wir wissen, dass wir in Baden-Württemberg darunter leiden, dass wir zwar viel produzieren, aber leider auch viel in anderen Ländern produzieren lassen und dadurch viel Wertschöpde – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 fung nach Köln, Düsseldorf, Hamburg und München abwandert. Es wäre doch jetzt eine gute Gelegenheit, in beiden Verträgen eine Klausel einzufügen, die die Häuser dazu verpflichtet, diese Gelder systematisch auch im Land unterzubringen. Ich wollte fragen, ob so etwas vorgesehen ist und, wenn nicht, ob wir das vielleicht im laufenden Verfahren mit etwas Vehemenz reinbringen sollten.

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