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Felix Herkens

GRÜNE 25.09.2024 Sitzungen 17/103

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Aufarbeitung darf kein Tribunal gegen einzelne Minister werden. Es muss darum gehen, nüchtern zu untersuchen, (Zuruf von der AfD) welche der damaligen Entscheidungen richtig oder welche aus heutiger Sicht nicht richtig waren. Das hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder in ihrer Begründung zur Ablehnung einer Enquetekommission auf Bundesebene gesagt. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Diese Differenziertheit und diese Nüchternheit würde ich mir bei der Debatte um die Coronasoforthilfe auch von Ihnen, der SPD-Fraktion, wünschen. ode – 103. Sitzung – Mittwoch, 25. September 2024 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zurufe der Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Andreas Stoch SPD) Als das Coronavirus uns zwang, das öffentliche Leben in nie da gewesener Art und Weise herunterzufahren, mussten Entscheidungen getroffen werden, die es so weder im Land noch auf Bundesebene bisher gegeben hatte. Es ist doch ganz klar, dass im Nachhinein – mit dem jetzigen Vorwissen und den jetzigen Erfahrungen – viele Dinge sicherlich auch anders gemacht worden wären. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Wir erinnern uns bestimmt alle auch noch gut an die Situation im Frühjahr 2020. Ich, der ich zu diesem Zeitpunkt noch kein Abgeordneter hier im Landtag gewesen bin, kann nur sagen, dass ich größten Respekt vor den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern habe, die damals diese schwierigen Entscheidungen treffen mussten und unter höchstem Druck Lösungen entwickelt haben für eine Situation, für die es eben keine Blaupause gegeben hat, und für eine Situation, in der auch noch keine Regierung davor gewesen ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) In kürzester Zeit haben wir Wirtschaftshilfen in Milliardenhöhe auf den Weg gebracht, die dem Friseur ohne Kundschaft, der Elektrikerin ohne Aufträge, der Musikerin ohne Auftritte und dem Unternehmen mit stillstehender Produktion durch die Durststrecke geholfen haben. Niemand sollte alleingelassen werden, niemand sollte um seine Existenz fürchten müssen. Diesem Anspruch wurde die Landesregierung im Frühjahr 2020 auch gerecht. Das ist nach wie vor die Maßgabe für unser wirtschaftspolitisches Handeln. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die Coronasoforthilfe war als Rettungsschirm des Landes konzipiert. Unternehmen, Handwerksbetriebe, Restaurants, die aufgrund der Infektionsgefahr schließen mussten und in diesem Fall von dadurch eintretenden Liquiditätsengpässen betroffen waren, sollten unterstützt werden. Das ist auch gelungen. Denn im Zeitraum März bis Mai 2020 wurden Hunderttausende von Anträgen auf Coronasoforthilfe bewilligt und konnte damit eine Pleitewelle von ungeahntem Ausmaß verhindert werden. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die Coronasoforthilfe war neben den von Bund und Ländern aufgesetzten Wirtschaftshilfen wie den Überbrückungshilfen essenziell für die Sicherung unseres Wirtschaftsstandorts. Man muss natürlich auch sagen: Bei den Coronahilfen handelt es sich um öffentliche Gelder. Und da ist es genauso notwendig wie bei allen anderen Programmen, dass auch überprüft wird, ob die Gelder zweckgemäß eingesetzt wurden. Wer entgegen den ersten Prognosen weniger Verdienstausfall verzeichnete als ursprünglich gedacht und somit mehr staatliche Gelder in Anspruch genommen hat, als für die Bewältigung dieser Notlage notwendig gewesen wäre, der war von Beginn an auch gehalten, die Angaben zu korrigieren und Rückzahlungen zu leisten. Diese Bestimmungen finden sich auch be- (Felix Herkens) reits in der ersten Richtlinie der Coronasoforthilfe und waren für alle nachlesbar. Sachgemäß ausgezahlte Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden – auch bis heute nicht. Nur wer gemäß der Selbstanzeige zu viel Geld erhalten hat, muss diese Differenz ausgleichen. Wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass in diesen Fällen die höchstmögliche Flexibilität zum Tragen kommt, indem Stundungen ermöglicht werden, indem es in dem Fall, dass die Wirtschaftlichkeit gefährdet wäre, ermöglicht wird, Anträge auf Erlass zu stellen, oder indem auch Ratenzahlungen bei der L-Bank möglich sind. Dass das Rückmeldeverfahren und die daraus teilweise erwachsenden Rückforderungsbeträge trotz aller Bemühungen eine zusätzliche Last für die Betriebe bedeuten, sehen wir natürlich, und das bedauern wir auch. Nichtsdestotrotz ist es auch die Aufgabe des Staates, die zweckgemäße Verwendung von öffentlichen Geldern sicherzustellen und solche Gelder im Zweifelsfall zurückzufordern. (Beifall des Abg. Tayfun Tok GRÜNE – Abg. Gabri- ele Rolland SPD: Wo ist denn jetzt das Thema?) Die Richtlinie für die Coronasoforthilfe ist unter hohem zeitlichen Druck entstanden. Die L-Bank musste in kürzester Zeit ein Vielfaches an Anträgen bearbeiten. Dass hier Fehler passiert sind, ist unter diesen Umständen doch mehr als nachvollziehbar. Daher begrüßen wir auch, dass jetzt auf gerichtlichem Weg in Einzelheiten Klarheit geschaffen wird. Aber wir müssen auch, um das Urteil richtig bewerten zu können, auf die schriftliche Urteilsbegründung warten, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wie bei der Expo! Jedes Mal!) genauso wie auf die mögliche Berufungsmöglichkeit. (Oh-Rufe) Aber man muss auch klar sagen: Wir sind heute schon viel besser für die Zukunft gewappnet. Das ist doch genau das, worauf es ankommt: dass man aus den Fehlern lernt und in einer zukünftigen Situation, die ähnlich ist, nicht mehr die gleichen Fehler begeht und es besser macht, als man es damals gemacht hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Welchen Fehler machen Sie denn nicht mehr, Herr Herkens?) Wir ermöglichen alles Rechtliche und Monetäre in diesem Rahmen, damit die mittelständische Wirtschaft und gerade auch das Handwerk und die Gastronomie unterstützt werden. (Glocke des Präsidenten – Zuruf der Abg. Christine Neumann-Martin CDU)

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