Andreas Stoch
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen, was für Folgen eine namentliche Abstimmung auch haben kann. Ich hoffe, der Saal füllt sich in Kürze wieder. Ich möchte auf ein Thema zurückkommen, das wir hier im letzten Jahren sehr oft debattiert haben. Ich glaube, manche haben sogar das Gefühl: zu oft. Während der Coronapandemie war auch hier in nahezu jeder Plenarsitzung das Thema Corona Gegenstand von Beratungen, Diskussionen und auch hitzigen Debatten. Die Coronapandemie macht zum Glück aktuell nur noch selten Schlagzeilen in unserem Land. In der vorherigen Woche war es aber zweimal so weit. Da kam aus Bayern die Idee, Bußgeldverfahren aus der Coronazeit zu beenden, und Spezialisten für steile Thesen stellten dann die ebenso steile These auf, man solle nun sogar alle Coronabußgelder zurückzahlen. Ich denke, jedem ist klar: Das wäre für unseren Rechtsstaat ein durchaus schwieriges Zeichen gewesen. Die andere Schlagzeile gab es aber hier in Baden-Württemberg, in Stuttgart, mit einer erneuten Niederlage des Landes und der L-Bank vor dem Verwaltungsgericht. Hier geht es nicht um Coronabußgelder, sondern hier geht es um die Coronahilfen. Trotzdem gibt es Streit, tausendfachen, jahrelangen Streit mit Handwerkern und Gewerbetreibenden, mit Gastronominnen und Gastronomen, mit ganz vielen Menschen, die in diesem Land fleißig arbeiten. (Andreas Stoch) Es geht um die Rückforderung von Coronasoforthilfen, und gegen diese Rückforderungen gibt es eine fünfstellige Zahl von Widersprüchen. Über 1 000 Klagen sind anhängig, und eine Musterklage von Friseuren war jetzt vor Gericht. Das Gericht sagt sehr eindeutig: Das Land ist im Unrecht. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: So ist es!) Das Land Baden-Württemberg hat in der Pandemie – das möchte ich vorwegschicken – vor allem auch Bundesmittel als Hilfen verteilt: fast 2 Milliarden € aus Berlin. Aber vor allem zu Beginn der Pandemie ging es der Landesregierung auch tatsächlich darum, den Gewerbetreibenden, den Menschen mit eigenem Geld zu helfen. Ich betone das, weil das zunächst einmal gut und richtig war. Die Schließung der Geschäfte während der sogenannten Lockdowns war für viele Betriebe, auch in der Friseurbranche, ruinös. Diese Phase der Pandemie hat manchem wirtschaftlich das Genick gebrochen. Die Hilfen des Staates haben damals viele Existenzen gerettet. Das gilt sowohl für die Hilfen des Bundes als auch für die eigenen Hilfen des Landes. Das gilt für nicht rückzahlbare Soforthilfen ebenso wie für Liquiditätsüberbrückungen, wie für Darlehen, die Betrieben durch diese Krise geholfen haben. Nur – das muss man wissen –: In der allerersten Phase dieser Soforthilfen, als das Land diese Hilfen verteilte, wurden in Baden-Württemberg ganz erhebliche Fehler gemacht. Obwohl der Bund seine Förderkonditionen bereits damals transparent gemacht hatte, wählte das Wirtschaftsministerium eigene Formulierungen, und die waren zumindest irreführend. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Schlecht!) Denn was das Land in dieser ersten Phase als Hilfe leistete, war fast immer als nicht rückzahlbare Soforthilfe angepriesen worden. Später taten dann Land und L-Bank so, als seien dies Darlehen gewesen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Teure Darle- hen!) Ungeschickt lief es in Baden-Württemberg auch an anderen Stellen. Wir haben das hier in diesem Parlament auch schon thematisiert. Für die Hilfen müsste eigentlich entscheidend gewesen sein, wann Betriebe schließen mussten. In Baden-Württemberg galt aber oft erst der Termin, an dem Betriebe Hilfen beantragt haben, so, als ob Betriebe vorher gar nicht geschlossen hätten. Das musste so nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn andere Länder haben das deutlich besser geregelt, und – wen wundert es? – diese haben auch heute weniger Ärger als Baden-Württemberg. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, viele von uns waren schon 2020 Mitglieder dieses Hauses. Wir erinnern uns: Damals herrschte enorme Unsicherheit über die richtigen Maßnahmen. Es war Eile geboten. Da konnte nicht alles perfekt laufen. Deswegen hat das Land wahrscheinlich diese – ich nenne es einmal so – ungeschickten Förderkonditionen noch im Frühjahr 2020 geändert, als man seinen Fehler bemerkt hat, und hat meist auch die korrekten Vorgaben des Bundes übernommen. Dieser Fehler wurde damals korrigiert – nur eingestanden wurde er nicht. Denn was sollen sonst diese Rückforderungen und Prozesse, in denen das Land verliert? de – 103. Sitzung – Mittwoch, 25. September 2024 Das Land und die L-Bank wollen nun von Tausenden Betrieben Geld zurück, und zwar auch das Geld, das man unter der Vorgabe verteilt hat, man brauche es nicht zurückzuzahlen. Deswegen diese Musterklage, deswegen dieses Verfahren vor Gericht. Jetzt ist es zum wiederholten Mal zu einer Niederlage des Landes vor Gericht gekommen. Das Gericht macht sehr deutlich: So, wie das Land und die L-Bank in diesen Fällen vorgehen wollen, geht es nicht. Juristisch ist das eine Pleite, aber politisch eine Katastrophe, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Denn diese Landesregierung geht nun gegen Betriebe vor, die nichts falsch gemacht haben. Sie setzen sie quasi mit Betrügern gleich, die Förderungen erschleichen, oder mit säumigen Schuldnern, die Darlehen nicht zurückzahlen wollen. Sie tun das mit enormem Aufwand und stupender Sturheit. Ja, es gibt eine Bagatellgrenze in Höhe von 250 €. Aber darüber hinaus wollen Sie die Rückforderungsansprüche eintreiben. Ganz ehrlich: Da geht es nicht mehr ums Rechnen, sondern nur noch ums Rechthaben. Aber im Fall dieser Musterkläger, in Hunderten von Fällen aus dieser ersten Phase der Soforthilfen, da haben Sie schlicht und einfach nicht recht. Das bekommen Sie jetzt auch noch schriftlich vom Gericht. Ganz ehrlich: Lassen Sie es einfach bleiben! Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Landesregierung sagt ja immer wieder, sie wolle Lehren aus der Pandemiezeit ziehen, über Konsequenzen und Schlussfolgerungen berichten. Wir hatten extra eine Enquetekommission eingerichtet. Die Regierung mahnt, man müsse die Gesellschaft nach Corona befrieden. Gleichzeitig aber – und dies ist ein Widerspruch – droht diese Landesregierung Handwerksbetrieben mit Rückzahlungsforderungen in fünfstelliger Höhe, obwohl eben nicht diese Betriebe etwas falsch gemacht haben, sondern diese Regierung. Das muss jetzt endlich aufhören. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Ich sage auch nicht, dass es ein Skandal sei, dass damals bei den Förderkonditionen Fehler gemacht wurden. Ich habe es vorhin erwähnt: Es ist nachvollziehbar, dass in der damaligen Zeit schnell gehandelt werden musste. Aber der Skandal ist eben, dass man nicht eingesteht, dass damals Fehler gemacht wurden. Der Skandal ist, dass Handwerkerinnen und Handwerker, Gastronominnen und Gastronomen sowie andere Inhaberinnen und Inhaber kleiner Betriebe für einen Fehler bezahlen sollen, den sie nicht gemacht haben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Das ist der Skandal. Das ist das desaströse Bild, das Sie gegenüber unserer Wirtschaft abgeben. Liebe Frau Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, wie wirkt das, wenn Sie auf Verbandstagen des Friseurgewerbes über die volle Unterstützung des Landes sprechen, das Land aber gleichzeitig auf un- (Andreas Stoch) rechtmäßigen Rückzahlungen besteht? Das ist ein furchtbares Signal an die Betriebe, an das Handwerk, an die Gesellschaft in unserem Land. Von dieser Regierung wird immer wieder groß verkündet, wie wichtig doch der Bürokratieabbau sei. Doch genau an dieser Stelle erleben die Betriebe die Realität komplett gegenteilig. Auch in diesem Fall zeigt sich deutlich, wie sehr die Kluft zwischen den politischen Versprechen und Ihrer gelebten Praxis klafft. Der viel beschworene Entbürokratisierungsschub bleibt aus, während Sie unsere Betriebe mit unrechtmäßigen Rückforderungen überziehen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Erik Schwei- ckert FDP/DVP) Sie reden immer davon, was wir aus der Pandemie lernen sollen. Doch dann demonstrieren Sie, dass Sie selbst leider gar nichts aus der Pandemie lernen wollen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sie haben jetzt eine Chance dazu. Ich meine, das Gerichtsurteil der vergangenen Woche ist an Klarheit kaum zu überbieten und lässt nur einen Schluss zu. Wir fordern Sie auf, wir fordern die Landesregierung auf, diesen Schluss auch zu ziehen. Legen Sie kein Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein. Machen Sie endlich Schluss mit jenen Rückforderungen, die vom Gericht als unrechtmäßig erkannt wurden, und beachten Sie die Rechtsprechung der Gerichte, die Ihnen eindeutig eine Niederlage verpasst haben. Ihnen bleiben noch Tausende Verfahren, bei denen die Rechtslage nicht ebenso klar ist wie in diesen Fällen. Aber in diesen Fällen können Sie nun Größe zeigen, können Sie einen Schlussstrich ziehen und Ihre eigenen Fehler endlich eingestehen. Entscheiden Sie sich dafür, solange Sie sich noch entscheiden können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
