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Ruben Rupp

AfD 18.07.2024 Sitzungen 17/102

Sehr geehrter Präsident, geehrte Ab­ geordnete! Das Innenministerium hat das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ hinsichtlich unserer Landesver­ fassung für verfassungswidrig erklärt und daher nicht zuge­ lassen. Hierüber wurde jetzt bereits diskutiert. Das Innenmi­ nisterium begründet dies konkret damit, dass der Persönlich­ keitswahl auch gemäß Artikel 28 eine starke Stellung einge­ räumt werden müsse und dass das Verhältniswahlrecht nicht dominieren dürfe, was bei einer Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 38 der Fall wäre. Hierzu haben wir schon von unterschiedlichen Rechtsauffassungen gehört. Daraufhin gab es Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof auf Zulassung. Ob die vertretene juristische Einschätzung vor Gericht standhält, bleibt fraglich. Deshalb warten wir auch auf die juristische Klärung durch den Verfassungsgerichtshof. Verwunderlich bleibt – das hat mich auch im Ständigen Aus­ schuss verwundert; da muss ich der FDP/DVP-Fraktion zu­ stimmen –, wieso der Ständige Ausschuss in einem älteren Fall zu Beginn des Jahres keine Stellungnahme abgeben woll­ te, obwohl dieser mit dem heutigen Fall identisch ist – nur eben mit anderen Antragstellern. Unabhängig von der juristischen Einschätzung darf das be­ rechtigte Anliegen, den Landtag vor einem riesigen, kostspie­ ligen Aufblähen zu bewahren, nicht aufgrund juristischer Fall­ stricke grundsätzlich scheitern. Man muss dazusagen, dass die beste Option für Baden-Württemberg gewesen wäre, (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) dem Gesetz grundsätzlich nicht zuzustimmen, da das alte Landtagswahlrecht das fairste und demokratischste Wahlrecht war, (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Jonas Weber SPD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) bei dem insbesondere auch das Persönlichkeitswahlrecht im Mittelpunkt stand. (Abg. Anton Baron AfD: Genau so ist es!) Leider steht nur die AfD für dieses alte Landtagswahlrecht ein. Mit der Änderung zum neuen Landtagswahlrecht machen sich die etablierten Parteien wieder einmal den Staat zur Beute und nehmen dem Bürger die Wahlfreiheit, (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! – Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) wer wirklich in den Landtag geschickt werden soll; denn das wollen Sie bestimmen. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge­ nau so ist es! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ach was!) (Ruben Rupp) Was bedeutet das konkret im Realitätscheck? (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Geht’s noch?) So sehen wir – ich verweise auf die Angleichung des Land­ tagswahlrechts an das Bundestagswahlrecht –, dass Personen wie Ricarda Lang, die Vorsitzende der Grünen, die als Bun­ destagsabgeordnete leider aus meinem Wahlkreis Schwäbisch Gmünd kommt – (Abg. Sarah Hagmann GRÜNE: Sag mal! – Weitere Zurufe von den Grünen – Unruhe bei den Grünen) Sie dürfen mich an dieser Stelle bemitleiden –, (Widerspruch bei den Grünen) in den Bundestag gewählt wurden. Obwohl Ricarda Lang mit nur 11,5 % der Erststimmen abgeschlagen hinter der AfD als Fünfte abgeschnitten hat, ist sie in den Bundestag gewählt worden. Was also haben Sie mit Ihrer Änderung des Wahlrechts er­ reicht? (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Insbesondere bei den etablierten Parteien kommen die ver­ kommensten und unfähigsten Kandidaten ins Amt. (Abg. Andreas Stoch SPD: „Verkommensten“! – Wei­ tere Zurufe – Unruhe) Bei Ihnen werden Parteisoldaten und Parteifanatiker in Äm­ ter gewählt anstatt Personen mit Fachkompetenz und Leis­ tungsträger. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD – Zurufe von den Grünen) Oder behauptet hier jemand ernsthaft, dass die Vorsitzende Ricarda Lang leistungsfähig oder gar kompetent wäre? (Zurufe von den Grünen: Ja! – Abg. Michael Joukov GRÜNE: Ja, im Gegensatz zu Ihnen! – Lachen des Abg. Anton Baron AfD) – Okay, dann haben Sie an dieser Stelle den Realitätscheck nicht bestanden. (Zurufe, u. a. des Abg. Michael Joukov GRÜNE – Unruhe) Sie wissen ja: Auch ein Herr Strobl würde ohne die Reform niemals vom Volk in dieses Parlament gewählt werden. (Zurufe der Abg. Thomas Poreski GRÜNE und An­ dreas Stoch SPD) Er hat es oft genug versucht, hier reinzukommen, und ist im­ mer wieder am Volk gescheitert. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! – Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Eines ist klar: Wir, die AfD-Fraktion, wollten dieses neue Landtagswahlrecht nicht. iode – 102. Sitzung – Donnerstag, 18. Juli 2024 (Glocke des Präsidenten)

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