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Muhterem Aras

18.07.2024 Sitzungen 17/102

Danke schön und alles Gute. Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen nochmals im Namen des ganzen Hauses, wünsche Ihnen alles Gute für Ihre sehr wichtige und vertrauensvolle Arbeit für den Verfas­ sungsgerichtshof. Vielen herzlichen Dank noch mal. (Beifall im ganzen Haus) Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Drucksache 17/7097 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Stegmann. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abge­ ordneten! Die Digitalisierung ist in der Justiz schon gut vor­ angeschritten. Zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg sind schon mit der elektronischen Ver­ fahrensakte ausgestattet. Zudem besteht bei den Justizbehör­ den bereits die Möglichkeit, Klagen und andere Dokumente elektronisch einzureichen. Für den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gilt das allerdings noch nicht. Als Verfassungsorgan nimmt dieser ei­ ne gewisse Sonderstellung ein. Was die Digitalisierung der Verfahren angeht, soll der Verfassungsgerichtshof jedoch kein Außenseiter bleiben. Unser Anliegen ist es, für den Verfas­ sungsgerichtshof die elektronische Verfahrensakte so schnell wie möglich einzuführen und den elektronischen Rechtsver­ kehr für Rechtsuchende zu ermöglichen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsmodernisie­ rung und des Bürokratieabbaus ist es wichtig, den Zugang zu Behörden und Gerichten für alle zu erleichtern. Wie wollen wir das erreichen? Konkret wollen wir mit dem Gesetzentwurf die schon bestehenden bundes- und landes­ rechtlichen Vorschriften, die die elektronische Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr für die Verwaltungsge­ richtsbarkeit regeln, für den Verfassungsgerichtshof überneh­ men. Diese Regelungen sind erprobt. Wir schaffen folglich keine neuen Regelungen, die weitere Bürokratie auslösen. Wir gleichen die Bedingungen für unser Landesverfassungsgericht lediglich an. Die Gerichte sollen zukünftig medienbruchfrei untereinander kommunizieren können, und Bürgerinnen und Bürger sollen sich in einer Weise, wie sie es schon von anderen Gerichten kennen, an den Verfassungsgerichtshof wenden können. (Die neu gewählten und vereidigten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs nehmen im hinteren Teil des Plenarsaals Glückwünsche entgegen. – Zuruf: Das geht aber nicht! – Unruhe)

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