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Thomas Blenke

18.07.2024 Sitzungen 17/102

Herr Kollege Schwarz, wenn Sie das so sehen, dann schließe ich mich Ihnen an. Ich hatte das, bis auf den Umstand, dass es sich um Bundesrecht han­ delt, eben auch ausgeführt. Ja, es ist Bundesrecht. Bundesrecht bricht Landesrecht; das geht vor. Insofern haben Sie recht, und ich schließe mich wirklich sehr, sehr gern vollumfänglich dem Inhalt Ihrer Nachfrage an.

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