Thomas Blenke
Meines Wissens gibt es Ein schränkungen dann, wenn die Unternehmen dem Handels recht unterliegen. Dann ist das Gesellschaftsrecht vorrangig, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: So ist es!) und dort ist volle Geschäftsfähigkeit Voraussetzung. Und die se ist eben noch nicht gegeben. Das ergibt sich jedoch aus drücklich aus dem Gesetz. – Ich berichte Ihnen aber gern nach.
