Thomas Blenke
Frau Abg. Dr. Kliche-Behn ke, da ergibt sich das allermeiste ja schon aus dem Gesetzent wurf und seiner Begründung; dort sind diese Dinge ausge führt. Sie haben recht, derzeit finden die konstituierenden Sitzungen statt, und es werden die Ausschussverteilungen etc. vorgenom men. Was die originär kommunalen Gremien betrifft, gibt es keinerlei Beschränkungen. Beschränkungen kann es für han delsrechtliche Organisationen geben, also bei gemeindeeige nen Unternehmen und dergleichen. Da gibt es dann entspre (Staatssekretär Thomas Blenke) chende Einschränkungen. Ich meine aber, dass wir im Gesetz entwurf hierzu bereits Ausführungen gemacht haben. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt! Da steht alles!) Ich kann es Ihnen gern noch mal nachreichen, aber das müss te sich aus dem Gesetzentwurf ergeben.
