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Thomas Blenke

18.07.2024 Sitzungen 17/102

Frau Abg. Dr. Kliche-Behn­ ke, da ergibt sich das allermeiste ja schon aus dem Gesetzent­ wurf und seiner Begründung; dort sind diese Dinge ausge­ führt. Sie haben recht, derzeit finden die konstituierenden Sitzungen statt, und es werden die Ausschussverteilungen etc. vorgenom­ men. Was die originär kommunalen Gremien betrifft, gibt es keinerlei Beschränkungen. Beschränkungen kann es für han­ delsrechtliche Organisationen geben, also bei gemeindeeige­ nen Unternehmen und dergleichen. Da gibt es dann entspre­ (Staatssekretär Thomas Blenke) chende Einschränkungen. Ich meine aber, dass wir im Gesetz­ entwurf hierzu bereits Ausführungen gemacht haben. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt! Da steht alles!) Ich kann es Ihnen gern noch mal nachreichen, aber das müss­ te sich aus dem Gesetzentwurf ergeben.

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