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Dr. Andre Baumann

18.07.2024 Sitzungen 17/102

Vielen Dank, Frau Prä­ sidentin. – Sehr geehrter Herr Dörflinger, vielen Dank für die beiden Fragen, die ich gern im Namen der Landesregierung wie folgt beantworte: Um Hochwasserschutzmaßnahmen zielführend und möglichst wirtschaftlich und ohne negative Auswirkungen auf den Un­ terlieger umsetzen zu können, muss im Vorfeld das Abfluss­ verhalten des Gewässers möglichst im Kontext des gesamten Einzugsgebiets großräumig analysiert und müssen verschie­ dene Umsetzungsvarianten gegeneinander abgewogen wer­ den. Als Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes kom­ men zum einen Dämme in Betracht, zum anderen Hochwas­ serrückhaltebecken. Sie wissen aus Ihren Erfahrungen auch, dass beide Bauwerke große Flächen in Anspruch nehmen. Es werden landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch genommen. Da greift man in das Schutzgut Eigentum ein. Es gibt Eingriffe in das Schutzgut Natur. Es gibt Eingriffe in das Schutzgut Grundwasser und die Wasserstände unterhalb der Anlage. Deswegen ist es selbstverständlich, dass umfangrei­ che geologische, hydrologische und hydraulische Untersu­ chungen, aber auch naturschutzfachliche Gutachten durchge­ führt werden. Das ist unerlässlich. Gleichwohl ist es wichtig, dass das so schnell wie möglich er­ folgt. Das passiert auch. Herr Dörflinger, es kann aber manchmal auch sein, dass neue Grundlagen eine Umplanung der Verfahren notwendig ma­ iode – 102. Sitzung – Donnerstag, 18. Juli 2024 chen. Das sehen wir gerade vor dem Hintergrund, dass, wie wir in den vergangenen Jahren festgestellt haben, in einem Gewässer innerhalb der letzten 20 Jahre mehrfach ein hun­ dertjährliches Hochwasser aufgetreten ist. Es sind die Folgen des Klimawandels, dass höhere Niederschlagsmengen herun­ terkommen. Deswegen nutzen wir jetzt die neuen Daten des Deutschen Wetterdienstes vom 1. Januar 2023. Es ist ein neuer Datensatz für Niederschläge veröffentlicht worden. Es gibt bessere Be­ rechnungsmethoden. Dabei werden auch die klimabedingten Veränderungen im Niederschlagsgeschehen berücksichtigt. Dieser neue Datensatz ist die Grundlage für das zu ermitteln­ de Abflussverhalten bei Starkregen und auch bei den norma­ len Flusshochwassern. Wir haben jetzt bei unseren Modellierungen, die wir ständig durchführen und verbessern, festgestellt, dass zwar die meis­ ten Abweichungen nicht so extrem, nicht so stark sind, dass man neu umplanen müsste, es aber doch die eine oder ande­ re Hochwasserplanung gibt, bei der dieser neue Datensatz er­ gibt, dass man die Hochwasserbemessung anders durchfüh­ ren sollte, damit wir nicht in zehn, 20 Jahren von stärkeren Hochwassern überrascht werden und wir die Dämme dann neu anfassen müssen. Deswegen kann es in dem einen oder anderen Fall sein, wenn signifikante Abweichungen bei dem neuen Datensatz auftreten, dass laufende Planungen überprüft werden, damit wir Fehldimensionierungen gerade im Hoch­ wasserschutz vermeiden. Mit fehldimensionierten Hochwas­ serschutzmaßnahmen wäre den Bürgerinnen und Bürgern näm­ lich nicht geholfen, und es wäre auch dem Haushaltsgesetzge­ ber und dem gesamten Anliegen nicht geholfen. Teilweise erschweren auch Personalengpässe bei den beauf­ tragten Ingenieurbüros und bei den unteren Wasserbehörden der Landratsämter eine schnelle und reibungslose Anpassung der Planungen. Also, auch da merkt man den Fachkräfteman­ gel sowohl auf der Planungs- als auch auf der Behördenseite. Zu Ihrer zweiten Frage: Sie heben stark auf das Starkregenri­ sikomanagement ab, und das ist dann eben das andere Hoch­ wassergeschehen; zu den normalen Flusshochwässern kom­ men Starkregenereignisse hinzu. Dazu mussten in Baden-Württemberg Parameter entwickelt werden, die die Beziehun­ gen zwischen Niederschlägen und Abfluss in einem bebauten Gebiet fernab von Fließgewässern darstellen. Wir haben das nach den schrecklichen Ereignissen von Brauns­ bach auf neue Füße gestellt und haben im Jahr 2016 einen „Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement“ ent­ wickelt. Der wurde auch vielfach von den Kommunen sowie den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern vor Ort nachgefragt, und die Methoden wurden seither weiterent­ wickelt. Wir haben also sukzessive weitere Materialien und Grundlagen zur Verfügung gestellt, um die Qualität der Kon­ zepte zu verbessern. Es geht dabei um die schwierige Einschätzung der Nieder­ schlagshäufigkeit in einem Gebiet. Niederschläge können im Verlauf des Sommers prinzipiell überall auftreten, aber das kann in einem Gebiet auch mal häufiger der Fall sein, und je nach Topografie kann es dann zu schwerwiegenderen Ereig­ nissen kommen. Wenn es also topfeben ist, kann es richtig viel regnen, und trotzdem sind die Auswirkungen weniger heftig, (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) als sie z. B. im Gebiet von Kocher und Jagst mit den stark ein­ geschnittenen Tälern sind. Zudem sind weitere Aspekte zu berücksichtigen, etwa die In­ tensität und die Dauer von Niederschlagsereignissen. Neu hinzugekommen ist in diesen Jahren, dass auf einen oh­ nehin schon wassergesättigten Boden Starkregen niederpras­ selt. Das hatten wir in dieser Form so noch nicht in unseren Wetteraufzeichnungen seit 1881. Auch das muss in die Mo­ dellierung einfließen: Was bedeutet es, wenn auf einen was­ sergesättigten Boden noch einmal so ein Starkregen runter­ kommt? So etwas wirkt sich auch auf die Dimensionierung von Schutzbauwerken oder von Maßnahmen aus. Kernelement des Starkregenrisikomanagements ist die Be­ wusstseinsbildung für die Risiken bei der Kommunalverwal­ tung, aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie pri­ vaten Einrichtungen. Da bin ich sehr froh, dass aufgrund sol­ cher Analysen festgestellt wird, dass es vielleicht an dem ei­ nen oder anderen Ort Herausforderungen gibt. Lassen Sie mich etwas zum Landkreis Biberach sagen: Im Landkreis Biberach werden, wie in allen Land- und Stadtkrei­ sen des Landes, die Kommunen und Zweckverbände von den unteren Wasserbehörden und in Förderfragen auch vom zu­ ständigen Regierungspräsidium bereits in der Konzeptionsund Planungsphase bei Bedarf beraten, begleitet und unter­ stützt. Langjährige Planungs- und Genehmigungsverfahren von Hoch­ wasserschutzmaßnahmen sind bundesweit als Hindernis für ei­ ne effektive, angepasste Hochwasserversorgung erkannt. Des­ wegen hat sich die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, die LAWA, aufgrund eines Beschlusses der 100. UMK im Mai 2023 aufgemacht, Vorschläge zur Beschleunigung von Hoch­ wasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Diese Vorschläge sol­ len laut Beschlusslage weiterverfolgt werden. Wichtig ist, dass wir insgesamt eine Beschleunigung bekommen durch eine Be­ schleunigung der Flächenverfügbarkeit; im Weiteren geht es um effektivierende Moderationsprozesse unter Öffentlichkeits­ beteiligung, Vermeidung von Dopplungen, verbindliche Fest­ legungen von naturschutzfachlichen Anforderungen sowie Ver­ einfachung der Zulassungen für Instandsetzungs- und Wieder­ herstellungsmaßnahmen. Also, wir versuchen, an den Hebeln, die möglich sind, die Ver­ fahren zu beschleunigen. Denn von längerem Planen gibt es keinen besseren Hochwasserschutz. Deswegen müssen wir so schnell wie möglich handeln, und da sind wir in intensiven Diskussionen. Vielen Dank.

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