Dr. Ute Leidig
Ich fange direkt mit der letzten Frage an. Ich darf Ihnen gern bestätigen, dass die frei en und privaten Träger beteiligt waren und dass den Wün schen, die sie geäußert hatten, entsprochen wurde. Denn es ist ja eine Änderung, die sich ergeben hat und die sich auch in der Novellierung des Gesetzes abbilden sollte. Jetzt zum zeitlichen Ablauf: Geplant ist, dass bis Ende des Jahres die Kabinettsvorlage für den Ministerratsbeschluss zur Freigabe des Anhörungsentwurfs vorliegt. Sie wissen: Wenn die Zuständigkeit nicht nur in unserer Macht liegt, sondern es letztlich von allen Ressorts mitgezeichnet werden muss, kann das zwar unser Ziel sein, aber ich möchte mir dafür keine Hand abhacken lassen, wenn es dann doch anders kommt. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Das werde ich auch nicht tun!) Prinzipiell gehen wir davon aus, dass die Durchführung der Anhörung im Januar/Februar 2025 stattfinden soll. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Gut!) Natürlich schauen wir, dass wir es so eingetütet bekommen, dass es noch in dieser Legislatur zu einem sicheren Abschluss des Gesetzes kommt. In dem Zeitplan ist auch noch etwas Puf fer drin. Das soll aber nicht heißen, dass wir den Puffer aus schöpfen wollen. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Vielen Dank!)
