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Norbert Knopf

GRÜNE 17.07.2024 Sitzungen 17/101

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Motto der diesjährigen Stallwächterparty war „THE aerospace LÄND“. Auch wenn wir im Land der Tüftler und Denker schon viel geschafft haben, so haben wir das Beamen noch nicht erfunden. Wäre es erfunden, dann wäre die Frage der Verteilung sehr einfach gelöst: Wir würden einfach den benötigten Facharzt in Ravensburg in seine Atome zerlegen und in Mannheim wieder zusammenstellen. (Zuruf: Ha, ha, ha!) Doch auch wenn wir diese Technik nicht haben, müssen wir es dennoch schaffen, dass die Ressourcen so gerecht verteilt sind, dass wir möglichst vielen Menschen schnell und zielgenau helfen. In meiner Rede zur ersten Lesung dieses Gesetzes hatte ich daher auch einen Grundkonsens in der Gesundheitspolitik gefordert, der über mehrere Legislaturperioden hinaus Geltung besitzen muss. Diese Forderung möchte ich erneuern, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Heute machen wir einen Schritt in die richtige Richtung; denn wir wollen mit der Novelle des Landeskrankenhausgesetzes die Planungsgrundlage für die Krankenhäuser in unserem Land modernisieren. Denn wo wir die Krankenhäuser bisher (Norbert Knopf) sowohl mit Fachabteilungen als auch mit Planbetten ausgestattet haben, sind nun auch sogenannte Versorgungsregionen im neuen Gesetz verankert. Dies ist ein wichtiger Baustein, mit dem wir ganze Regionen mit Leistungsgruppen und Planfallzahlen grundlegend planen und Patientenströme steuern können. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Konrad Epp- le und Dr. Michael Preusch CDU) Wir machen dies auch, weil die Spezialisierung im gesamten Gesundheitsbereich und insbesondere auch in der Krankenhausplanung künftig immer wichtiger wird; denn die moderne Medizin zeichnet sich durch eine stetig steigende Spezialisierung und Multiprofessionalität aus: Der einzelne Spezialist wird seltener, meist arbeitet er in einem Team. Die Politik muss diesen Modernisierungsprozess konstruktiv begleiten. Das heißt für uns: genau hinschauen, beobachten, die richtigen Schlüsse ziehen und entsprechende Entscheidungen treffen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Krankenhausplanung kommt eine wichtige Rolle zu, da Anpassungen an bestimmte Rahmenbedingungen, z. B. Mindestmengen, technische Gerätschaften oder Zertifizierungen, als unerlässliche Grundlagen für gute Ergebnisse notwendigerweise vorgenommen werden müssen. Wie können wir dies umsetzen? Zunächst müssen wir uns hier die jeweiligen Versorgungsregionen ansehen und definieren. Denn klar ist: Bei aller Spezialisierung muss im Notfall ein Krankenhaus auch rechtzeitig erreichbar sein. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals bei unserem Sozialminister Manne Lucha ausdrücklich bedanken; denn eine kleinteilige Regelung in einem Gesetz wäre nicht zielführend. Im vorliegenden Entwurf sind daher auch keine Definitionen enthalten. Neben der Region und den Leistungsgruppen müssen wir aber auch festlegen, wie viele Leistungen denn zu erbringen sind. Aus diesem Grund macht es Sinn, Planfallzahlen festzulegen. Diese Planfallzahlen bilden somit die Kapazität ab, die ein Krankenhaus leisten kann. Mit der neuen Planung steuern wir also die Versorgung auf der Grundlage von medizinischen Erkenntnissen und müssen dabei die Erreichbarkeit der Bevölkerung im Auge behalten. Ich kann nur nochmals betonen, dass das neue Krankenhausgesetz flexibel angelegt ist. An dieser Stelle möchte ich auch die FDP/DVP beruhigen; denn auch die Trägervielfalt und die Fachkliniken sind ebenso wie die gerechte Verteilung der Krankenhäuser im Rahmen der neuen Versorgungsformen alle im Gesetz abgebildet. Was den Bürokratieabbau betrifft: Dieser ist gerade durch den verschlankten Gesetzentwurf gegeben. Zudem ist durch die geplante Rechtsverordnung auch im weiteren Verlauf die Beteiligung der Stakeholder gegeben; denn nur im Dialog mit allen relevanten Gruppen können wir die Sektorengrenze überwinden, sodass am Ende unser System insgesamt besser wird. Das Ziel dieses Gesetzes, dass die richtige Versorgungsform am richtigen Ort zur richtigen Zeit da sein muss, wird meines periode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 Erachtens erfüllt. Wir bitten daher um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesänderung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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