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Anton Baron

AfD 17.07.2024 Sitzungen 17/101

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesheimbauverordnung der schwarz-gelben Landesregierung aus dem Jahr 2009 hat viele Pflegeheime vor sehr große Herausforderungen gestellt. Diese müssen definierte Standards in Hinsicht auf Raumgrößen und Raumbelegungen erfüllen, damit sie eine Betriebserlaubnis erhalten. Aufgrund dieser Heimbauverordnung kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu unnötigen Schließungen, vor allem von kleinen und älteren Pflegeheimen, die ohne diese politischen Vorgaben ganz normal hätten weiterbetrieben werden können. Viele Heimbewohner entscheiden sich ganz bewusst für diese kleineren, familiären Heime oder für ein Doppelzimmer. Vermeidbare Heimschließungen sehen wir, die AfD, auch wegen des hohen prognostizierten Bedarfs an Pflegeheimplätzen als sehr problematisch an. Das bestätigen uns natürlich auch zahlreiche Zuschriften von Ärzten und Verbänden. Personalmangel, hohe Bau- und Umbaukosten sowie die Abnahme der Bereitschaft vieler Angehöriger, die Eltern zu Hause zu pflegen, sind eine giftige Mixtur für den Pflegebereich. riode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 Daher fragen wir die Landesregierung: Wie viele Pflegeheime in Baden-Württemberg sind derzeit von einer Schließung bedroht, weil die Heimbetreiber die Vorgaben der Landesheimbauverordnung nicht erfüllen können? Zweitens: Wie sind die Evaluierungen der Wirkungen der Landesheimbauverordnung ausgefallen, und beabsichtigt die Landesregierung bereits, die Verordnung zu ändern? Vielen Dank.

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