Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz durchaus dienlicher Ansätze bleibt das im Entwurf vorliegende Gesetz über den Rettungsdienst weit hinter den von der Landesregierung selbst geweckten Erwartungen zurück. Nicht nur „verpasste Chance“, sondern „handwerklich unzureichend“ oder gar „verfassungsrechtlich bedenklich“ sind Attribute, die dem Gesetzentwurf in der Anhörung zugeschrieben wurden. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Sie sind ein Schmeich- ler!) Dass die Verweisungsfehler, auf die wir hingewiesen haben, erst jetzt korrigiert wurden – im Übrigen nicht durch die Landesregierung, sondern durch die regierungstragenden Fraktionen –, bestätigt einmal mehr die originäre Mangelhaftigkeit des Gesetzentwurfs. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Matthias Mil- ler CDU: Parlamentarismus!) Dass trotz des unmissverständlichen Hinweises des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg eine Regelung zur Trägerschaft der Selbstverwaltungsorgane nicht aufgegriffen wurde, führt leider erneut zu verfassungsrechtlicher Unsicherheit. Auch mangelt es der Organisation des Rettungsdienstes im Wege der Selbstverwaltung – der Kollege hat bereits darauf hingewiesen – ausweislich der Expertise von Professor Pitz, Hochschule Mannheim, an einer hinreichenden demokratischen Legitimation mangels normdichter Anleitungen oder einer effektiven staatlichen Aufsicht. Angesichts des geradezu desaströsen Urteils in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wäre es nach unserer Überzeugung angezeigt gewesen, diesen von Grund auf zu überarbeiten. Doch das Innenministerium übt sich in der Vogel-Strauß-Methode. Möglicherweise fällt deshalb auch der Umstand nicht auf, dass die proklamierte Reduktion der Hilfsfrist in § 6 Absatz 1 Ziffer 1 eigentlich gar keine Verkürzung darstellt gegenüber der früheren Situation, als die Eintreffzeit von zwölf bis maximal 15 Minuten in der alten Fassung ab Eingang der Notrufmeldung galt, während jetzt vom Einsatzannahmeende – also dem Zeitpunkt, zu dem der Telefonhörer aufgelegt wird – bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels bis zu zwölf Minuten vergehen dürfen. Je nach Gesprächsdauer hat sich also die Frist für die Eintreffzeit eventuell gar verlängert. (Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht!) Erfreulich, zumindest in Bezug auf die Finanzierung und die öffentliche Förderung, ist, dass unsere Anregung in der ersten Lesung, die bisherige Regelung bestmöglich beizubehalten, auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Vielen Dank, dass Sie dem aberwitzigen, jegliche Planungssicherheit raubenden Vorschlag des Innenministeriums nicht folgen. Auch das Signal, die Ersthelfer-App fortan auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, erfreut uns, auch wenn wir uns – das sage ich an dieser Stelle ehrlich – etwas mehr Mut, gerade auch mit Blick auf eine landeseinheitliche Regelung, gewünscht hätten. (Nico Weinmann) Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen und Entschließungsanträgen einen Beitrag zur Schadensbegrenzung leisten. Da geht es beispielsweise um eine größere Transparenz und eine stärkere Beteiligung der Fachaufsicht über den Bereichsausschuss, mit klaren Definitionen unter Vermeidung von Wertungswidersprüchen oder mit ambitionierteren Vorgaben. Das soll dazu dienen, diesen sicherlich gut gemeinten, im Ergebnis aber völlig verkorksten Gesetzentwurf praktikabel und im Sinne eines funktionierenden Rettungsdienstes für die Einsatzkräfte, für die Kassen, vor allem aber für die Patientinnen und Patienten erträglich zu gestalten. Damit stellen wir auch die Mindestmaßregelungen für den Rettungsdienst sicher. Leider, so steht zu befürchten, werden Sie unsere Änderungsanträge ablehnen. Damit nehmen Sie trotz des klaren Votums der Experten, die Korrekturen dringend angemahnt haben, in Kauf, dass wieder die Gerichte darüber befinden werden, ob das Gesetz so Bestand haben kann. Rechtliche, aber in der Folge leider auch tatsächliche Unsicherheiten werden daher Begleiter im Rettungsdienstwesen bis zur nächsten Korrektur sein – fürwahr eine verpasste Chance. Am Ende möchte ich gleichwohl meinen Dank an alle aussprechen, die im Rahmen dieses Prozesses mitgewirkt haben. Vor allem möchte ich Danke an all diejenigen sagen, die nicht nur im Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren, sondern tatsächlich auch draußen auf der Straße ihren täglichen Dienst im Sinne unserer Gesundheit leisten. Ganz herzlichen Dank für ihren Einsatz! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
