Dennis Birnstock
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es erst gestern eine Debatte zur Ganztagsbetreuung gab: Dieses Thema kann man nicht oft genug debattieren. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) – Danke. – Denn nach wie vor sind gerade im Hinblick auf den Rechtsanspruch im Grundschulalter unzählige Fragen offen, unzählige Punkte unklar. Statt sich daranzumachen, diese offenen Punkte zu klären, verschwendet die Landesregierung die Zeit damit, die Verantwortung bei anderen abzuladen und Ausreden zu finden, warum man nicht schneller vorankommt. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) Jetzt hat Ihr Staatssekretär, Frau Ministerin, gestern die Latte aber ganz schön hoch gelegt. Denn er kündigte an, dass Sie auf unsere Fragen, die mein geschätzter Kollege Kern gestern teilweise schon aufgeworfen hat, heute antworten werden. Ich bin sehr gespannt. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ich auch!) Inzwischen ist mehr als die Hälfte der Zeit, die seit dem Beschluss des Bundestags im Oktober 2021 bis zum Inkrafttreten am 1. August 2026 zur Verfügung steht, verstrichen – und das, ohne dass die Landesregierung wirklich weitergekommen wäre. Das wird deutlich beim Blick auf unsere Große Anfrage, deren Beantwortung inzwischen auch schon wieder ein halbes Jahr zurückliegt. Statt in diesem halben Jahr für mehr Klarheit zu sorgen, ist man so weit wie zuvor. Denn bei den Fragen zur Qualität und zur Qualifizierung des Personals wurde schon damals ausweichend geantwortet; es wurde lediglich auf den äußerst vage gehaltenen Qualitätsrahmen Betreuung verwiesen. Darüber hinaus schiebt man die Verantwortung bis heute komplett auf die Träger ab. iode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 Um aber planen zu können, welches Personal sie einsetzen können, wie sie dieses Personal rechtskonform qualifizieren können und wie sie es bezahlen sollen, braucht es einen gewissen Rahmen, der landesweit gilt. Dabei ist unerklärlich, warum die Landesregierung im frühkindlichen Bereich jegliche Anregung zur Überarbeitung des Fachkräftekatalogs komplett abblockt, ihr bezüglich des Grundschulalters aber jegliche Qualifikationsanforderung egal zu sein scheint. Viel schlimmer noch: Sie hat durch die letzte Schulgesetzänderung die Aufsicht der kommunalen Betreuungsangebote auf die Schulämter übertragen und damit neben den betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen wie den Horten, die über das Landesjugendamt genehmigt werden, eine zweite Schiene eingerichtet. Diese Schiene läuft aber nicht parallel, sondern ohne jegliche Verschränkung zur ersten, wodurch von einer vergleichbaren Qualität innerhalb Baden-Württembergs keine Rede mehr sein kann. Es droht also ein Flickenteppich. Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage wird aber auch deutlich, dass sie den Rechtsanspruch vor allem schulisch denkt und meint, ihn mit Ganztagsschulen erfüllen zu können. Dabei verspielt die Landesregierung die Chance, den Ganztag ganz neu zu denken und eine Vision zu schaffen, wie Kinder, deren Eltern das wünschen, ganztägig versorgt werden können – unter Einbindung der Schulen und der außerschulischen Akteure wie dem Sport, den Jugendverbänden und der offenen Jugendarbeit, den Kunst- und Musikschulen, den Vereinen, Feuerwehren und noch vielen mehr. Aber dieses rein schulische Denken lässt sich nicht nur aus der Antwort herauslesen, sondern wird auch durch das Agieren der Landesregierung bestätigt. Mit der letzten Schulgesetzänderung wurden kurzerhand die Schulkonferenzen und damit die Schulgemeinschaften entmachtet, wenn es um die Einrichtung einer Ganztagsschule geht. Das mag mancher Bürgermeister zunächst noch als Stärkung des Schulträgers begrüßt haben. Gerade mal ein halbes Jahr später sieht es allerdings so aus, als würden als Nächstes sogar die Schulträger entmachtet werden, wenn es um die Einrichtung einer Ganztagsschule geht. Zumindest ist das der Plan, wenn es um die 143 Startchancen-Grundschulen geht, die nun zwangsweise zu verbindlichen Ganztagsschulen werden sollen, egal, was der Bürgermeister oder der Gemeinderat dazu sagt. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Falsch!) Damit haben wir wohl die nächste Stufe der grünen Politik des angeblichen Gehörtwerdens erreicht: Die Landesregierung macht, was sie will – und das ohne jegliche Vorbereitung und Rücksprache, wie auch der Städtetag deutlich machte. Na dann vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP) Dieses Vorgehen wird aber noch gruseliger, wenn man es zusammen mit der Aussage des Kultusministeriums in der „Stuttgarter Zeitung“ vorgestern betrachtet. Dort heißt es – ich zitiere –: Mittel- bis langfristig sollen jedoch alle Grundschulen im Land mit einem gebundenen Ganztagsangebot ausgestattet sein. (Dennis Birnstock) Also sind es erst die Startchancen-Grundschulen und danach alle, die zu verbindlichen Ganztagsschulen werden, wo der Wunsch und Bedarf der Kinder und Eltern keine Rolle mehr spielt. Dazu würde mich im Übrigen auch die Meinung der CDU innerhalb der Landesregierung interessieren. Ist man so mit dem grünen Vorgehen im Kultusministerium einverstanden, dass nachher weder Schulträger noch Familien etwas zu sagen haben, wenn es um den Umfang und die Art geht, wie die Kinder beschult und betreut werden sollen? Wenn nachher der gesamte Rechtsanspruch über Ganztagsschulen abgedeckt werden soll, stellt sich natürlich auch die Frage: Was passiert in den Schulferien? Es gibt etwa 14 Ferienwochen im Jahr. Der Rechtsanspruch gilt nur vier Wochen im Jahr nicht, das heißt, dass pro Jahr etwa zehn Wochen – fünfmal acht Stunden in der Woche – ohne die Schule abgedeckt werden müssen. Diese Problematik ist sicher nicht neu und wird nicht zuletzt durch uns Freie Demokraten immer wieder vorgetragen. Bereits in der Antwort auf unsere Große Anfrage heißt es allerdings – und da zitiere ich wieder –: Zur Frage der rechtsanspruchserfüllenden Angebote in den Schulferien gibt es noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Nach mehr als einem halben Jahr frage ich Sie daher, Frau Ministerin: Wie viele Gespräche mit dem Bund gab es dazu schon, und wann entscheiden Sie tatsächlich, wie es in den Ferien aussehen soll? Denn für die Ausgestaltung der Ferienzeiten ist das Land in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen. Nur so können die außerschulischen Akteure optimal eingebunden werden. Ohne sie wird es nicht funktionieren. Da aber nicht nur wir von der Opposition gefordert sind, die Landesregierung zu kontrollieren, sondern das die Aufgabe des gesamten Parlaments ist, frage ich auch die Kolleginnen und Kollegen von Grün und Schwarz: Sind Sie beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter mit der Arbeit dieser Landesregierung wirklich zufrieden? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. (Beifall bei der FDP/DVP)
