Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin werde ich jetzt zum Tagesordnungspunkt sprechen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) (Norbert Knopf) Ich spreche also nicht zu Punkt 3, sondern zu den Energiepreisen, so, wie es im Antrag steht. Ich werde auch keine Legenden erzählen, was Krankenhäusern gerade in mystischer Weise passiert, sondern ich will einfach die Gelegenheit nutzen, um zu erklären, welche Funktionen Energiepreise haben. Ich glaube nämlich, es ist wichtig, den Erzählungen der Vorrednerin ein paar nüchterne Fakten und Erklärungen entgegenzusetzen. Im Jahr 2022 sind die Energiepreise durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine in die Höhe geschnellt. Auch der Gesundheitssektor wurde von diesem Preisschock nicht verschont. Allerdings haben sich die Preissteigerungen bei den Krankenhäusern sehr unterschiedlich bemerkbar gemacht. Wer längerfristige Verträge abgeschlossen hatte, war von den Preisanstiegen zunächst verschont. Wer auf kurzfristige Verträge und die Suche nach dem günstigsten Anbieter setzte, dem fiel dieses Risiko auf die Füße. Das liegt aber in der Natur der Sache: Sicherheit und Kosten lassen sich nicht gleichzeitig optimieren. Die Energiekosten waren auch nur ein Teil des Problems. Das wurde sehr deutlich, als der Bund die Hilfen für Krankenhäuser anhand der erhöhten Energiekosten abrechnen wollte. Die meisten Krankenhäuser wären hier nicht zum Zuge gekommen. Deshalb wurden die Hilfen dann auch überwiegend pauschal ausgezahlt. Das größere Problem für die Krankenhäuser waren vielmehr die gestiegenen Sachkosten; denn auch die meisten Medizinprodukte benötigen in der Herstellung sehr viel Energie, und auch die Lieferketten waren teilweise noch gestört. Daher stiegen deren Preise sehr schnell und sehr deutlich. Die Sachkosten waren aber nicht von den Energiepreishilfen erfasst. Die Teuerung wird normalerweise über das DRG-System mit einem Verzug von einem Jahr im übernächsten Jahr abgegolten. Das läuft so ab: Die Krankenhäuser liefern dem InEK, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, die laufenden Kosten des Jahres 2022 detailliert am Anfang des Jahres 2023 ab. Im Jahr 2023 werden die Preise und somit auch die Preissteigerungen in die DRGs, also die Fallpauschalen, eingepreist, und diese Preise gelten dann im Jahr 2024. Somit wären nun die Sachkostensteigerungen im System enthalten. Doch durch eine Budgetobergrenze wurden diese Preise leider nicht voll abgebildet. Somit bleibt es bei der Forderung an den Bund, den Krankenhäusern die bisher noch nicht berücksichtigten Preissteigerungen – diesmal über den Landesbasisfallwert – zurückzugeben. An dieser Baustelle arbeitet unser Minister Manne Lucha aber schon beständig. Und ich bin mir sicher, dass die Erhöhung der Landesbasisfallwerte bald kommt. (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Schließlich bleibt zu vermerken, dass der Antrag suggeriert, dass nur steigende Energiepreise die Krankenhäuser in Bedrängnis gebracht hätten. Das ist falsch, da verantwortungsbewusste Krankenhäuser das Energiepreisrisiko zumindest für das Jahr 2022 über Verträge abgedeckt hatten. Vielmehr waren die Krankenhäuser mit den Nachwehen der Pandemie, gestörten Lieferketten, Sachkostensteigerungen und Energiepreisen vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. Herzlichen Dank. eriode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
