Thomas Blenke
Danke schön, Herr Präsident! Die FDP/DVP heute für mich zum Dritten. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Es geht auch noch mehr! – Heiterkeit bei der FDP/DVP) – Ja, ich bin nahezu grenzenlos belastbar. Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Weinmann. Ich will Ihre Fragen nach bestem Wissen gern beantworten. Für das Jahr 2023 wurden dem Innenministerium von der Unfallkasse Baden-Württemberg ca. 1 700 Verletzungen bei den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gemeldet. Bei den Angehörigen der Berufsfeuerwehren gab es 140 Verletzungen. Das liegt daran, dass es in den Berufsfeuerwehren wesentlich weniger Personen gibt. Die Zahlen sind damit im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, ja. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Jeder einzelne Verletzungsfall ist natürlich sehr zu bedauern, und man muss alles tun, um das Risiko zu minimieren – ganz abschaffen wird man es nicht können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Der Anstieg lässt sich einerseits mit den höheren Einsatzzahlen begründen. Insbesondere die Zahlen der technischen Hilfeleistungen aufgrund von Unwetterereignissen sind im Jahr 2023 deutlich angestiegen. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Einsatzzahlen während Corona heruntergegangen waren – da lag das Leben ja weitgehend lahm – und sie jetzt wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht haben. (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Die Art der Verletzungen – danach hatten Sie auch gefragt, Kollege Weinmann – ist sehr unterschiedlich. Neben denen beim eigentlichen Einsatz gibt es natürlich Unfälle auf dem Weg zur Feuerwehr, bei den Arbeits- und Werkstattdiensten, bei der Teilnahme an Schulungen oder auch beim Sport. Ein (Staatssekretär Thomas Blenke) Großteil ereignet sich aber natürlich bei Einsätzen oder bei Übungen. Die erfassten Gefährdungsarten sind hier z. B. das Umknicken mit dem Fuß, das Einklemmen, Verbrennungen, Schnitt- und Stichverletzungen oder Verletzungen durch Atemgifte. Das sind die Hauptverletzungsmuster. Aus den aktuellen Zahlen geht hervor, dass es zum Glück eher kleinere Verletzungen sind, die sich dann auch relativ schnell behandeln lassen. Ich bin sehr dankbar, dass es im vergangenen Jahr keine tödlichen Unfälle gab. Sie fragen zweitens nach Schutzmaßnahmen. Da darf ich zunächst einen Blick auf die Rechtslage geben. Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Dass sie da Unterstützung seitens des Landes bekommt, wissen wir alle. Entsprechend sind die Gemeinden auch für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Feuerwehrangehörigen verantwortlich. Im Hinblick auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen – es sind dann Arbeitsunfälle – gilt die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr der Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Gemeinden werden von der Unfallkasse unterstützt. Hierzu gibt es für die Feuerwehren auch einen Leitfaden der Unfallkasse. Diesen habe ich dabei und kann Ihnen den – das dürfte kein Geheimpapier sein –, wenn Sie möchten, gern überlassen. Vorrangige Aufgabe der Gemeinden und der Unfallkasse ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Sorge für eine wirksame Erste Hilfe. Die Unfallkasse unterstützt die Verantwortlichen bei den Feuerwehren. Sie berät bei Bau- und Beschaffungsmaßnahmen usw. Sie steht auch für Seminare für Führungskräfte an unserer Landesfeuerwehrschule mit zur Verfügung. In den durchgeführten Lehrgängen geht es um Unfallverhütungsvorschriften, Gefahren an der Einsatzstelle und, und, und. Das Spektrum ist also sehr breit. Die Führungskräfte und Ausbilder sind angehalten, die Grundsätze einzubeziehen. Die Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen, die nicht in den Feuerwehrdienstvorschriften genannt sind, werden regelmäßig Gefährdungsbewertungen zugeführt. Trotz aller Präventionsmaßnahmen wird es aber – Herr Kollege Weinmann, das wissen wir – nie möglich sein, alles zu verhindern. Es wird sich nicht alles verhindern lassen. Deshalb hat der Staat die Angehörigen der Feuerwehren in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen – jeder Feuerwehrangehörige unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung –: Heilbehandlungen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Geldleistungen. Darüber hinaus gewährt das Land ergänzend zusätzliche Leistungen bei Gesundheitsschäden nach der Verwaltungsvorschrift über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung. Das sind in einem kurzen Überblick die Möglichkeiten, die es gibt. Ich will sagen: Wir kommen eigentlich auch nur subsidiär am Ende zum Zug. Es ist hauptsächlich Aufgabe der Gemeinden und der Unfallkasse. Am allerwichtigsten ist aber, dass die Feuerwehrfrauen und -männer in unserem Land gesund aus ihren Einsätzen und Übungen zurückkommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) iode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024
