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Thomas Blenke

20.06.2024 Sitzungen 17/99

In der Tat wurde auch das Thema „Verkehrsregelung und Verkehrslenkung durch die Feuerwehren“ angesprochen. Ich muss Ihnen sagen: Wir sind zu allem gern unterstützend tätig, aber es ist nach dem badenwürttembergischen Feuerwehrgesetz keine gesetzliche Aufgabe der Feuerwehren, verkehrspolizeiliche Maßnahmen umzusetzen. Es ist unsererseits – ich spreche für das Innenministerium – momentan auch nicht beabsichtigt, im Feuerwehrgesetz an dieser Regelung etwas zu ändern. Ich gebe auch zu bedenken, dass man sich das, sollte von Ihrer Seite eine Initiative geplant sein, wirklich genau anschauen muss. Da hängen viele Haftungsfragen dran. Feuerwehrleute sind tolle Menschen – ich sehe den Kollegen Epple vor mir, der gleich bei Alarm losrennt –, engagierte Menschen, (Staatssekretär Thomas Blenke) aber sie sind keine Polizisten, die dafür ausgebildet sind, Verkehrsregelungen durchzuführen. Ich rege einfach an, dabei vorsichtig zu sein. Wir haben es aktuell nicht vor.

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