Sandra Boser
Die Regierungspräsidien entscheiden schon jetzt sehr einzelfallbezogen. Wir können gern noch einmal überprüfen lassen, ob beispielsweise die vier Jahre sinnvoll sind und in welchen Fällen das jetzt nicht zielführend wäre. Ich will nur auf einen Umstand hinweisen – weil das ja auch in Ihrer eingangs gestellten Frage enthalten war –: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir keine Notenhürde für den Vorbereitungsdienst. Bei uns kann jeder nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium in den Vorbereitungsdienst wechseln; andere Länder haben dafür Notenhürden eingezogen. Für uns ist dieses Kolloquium einfach noch einmal eine Qualitätssicherung nach einem gewissen Abstand, in dem die betreffende Person nicht mehr im Fachgebiet drin war, wenn sie beispielsweise fachfremd – in einem anderen Bereich, der nicht unterrichtsrelevant wäre – promoviert hat oder ganz aus der Fachrichtung raus ist, weil sie beispielsweise freiberuflich tätig war oder eine Familienphase eingeschoben hat. Für die entsprechenden Anwärterinnen und Anwärter auf den Vorbereitungsdienst soll dieses Kolloquium einfach noch einmal eine Qualitätssicherung sein und auch eine Sicherheit geben. Ich darf auch sagen, dass diese Kolloquien jetzt keine Abschlussprüfungen sind – also im Sinne einer mündlichen Prüfung –; es sind vielmehr Gespräche, in denen einfach mit fachlicher Unterstützung geschaut wird, ob da die erforderliche Eignung gegeben ist. (Staatssekretärin Sandra Boser) Wir können aber gern noch einmal überprüfen, ob beispielsweise die vier Jahre sinnvoll sind und wie hoch gerade bei den Promovierten die Einzelfallentscheidungsquote ist.
