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Sandra Boser

20.06.2024 Sitzungen 17/99

Sehr geehrte Frau Abg. Steinhülb-Joos, ich darf die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantworten: Der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt kann bei uns ohne zeitliche Begrenzung auch nach einer längeren Pause – Familienpause oder beispielsweise berufliche Umorientierung oder Promotion – aufgenommen werden. Um einem Scheitern im Vorbereitungsdienst vorzubeugen, ist eine Prüfung erforderlich, ob die Kenntnisse und Kompetenzen der studierten Fächer bzw. Fachrichtungen dem aktuellen Stand entsprechen. Deshalb wurde in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für den Vorbereitungsdienst das sogenannte Vierjahreskolloquium verankert. Wurde die erste Staatsprüfung oder der gleichgestellte Hochschulabschluss ganz oder teilweise mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, kann das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen lassen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erforderlichen Vorbereitungsdienst noch vorhanden sind. Auf die Überprüfung kann jedoch auch verzichtet werden, wenn der weiteren Ausbildung förderliche Tätigkeiten oder entsprechende Aus- oder Weiterbildungen nachgewiesen werden. Im Falle einer erfolgreich abgeschlossenen Promotion, die die professionsrelevanten Inhalte der Fächer bzw. der Fachrichtungen und ihrer Didaktik betrifft, kann insgesamt oder für eines der Fächer bzw. eine der Fachrichtungen des iode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 Lehramtsstudiums auf ein Kolloquium verzichtet werden. Die Regierungspräsidien treffen dabei jeweils Einzelfallentscheidungen. Zur Frage b, ob uns hierzu Zahlen vorliegen: Ich kann leider keine Zahlen liefern, weil es ja jeweils persönliche Entscheidungen sind, warum jemand nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium nicht in ein Referendariat wechselt – beispielsweise Familienphase oder Ähnliches. Also, wir können nicht nachvollziehen, warum jetzt jemand nicht das Referendariat aufnimmt. Aber erfahrungsgemäß folgt ein Interesse am Lehrberuf nach einer Promotion häufig innerhalb von vier Jahren nach Studienabschluss. Ferner ist die Akzeptanz hoch, ein Kolloquium zu absolvieren, wenn eine angestrebte berufliche Karriere an der Hochschule beispielsweise nicht wunschgemäß verläuft – Vertragsverlängerung oder Ähnliches – und der Lehrberuf als zielführende Alternative betrachtet wird.

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