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Norbert Knopf

GRÜNE 20.06.2024 Sitzungen 17/99

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Jede Krankheit ist heilbar, aber nicht jeder Patient. – Zitat von Hildegard von Bingen. Es liegt im Wesen der Medizin, den Menschen zu helfen und möglichst viele Kranke zu heilen. Doch wie schaffen wir es, dass möglichst vielen Menschen schnell und zielgerichtet ge- (Norbert Knopf) holfen wird? Bei solchen grundsätzlichen, existenziellen Fragen, meine Damen und Herren, kann die Antwort nur in der Herstellung eines ebenso grundsätzlichen Konsenses in der Gesundheitspolitik liegen. Und dieser grundsätzliche Konsens darf sich nicht nur über eine, sondern muss sich über zwei, drei, ja über mehrere Legislaturperioden hinweg erstrecken und Geltung besitzen. Heute machen wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen mit der Novelle des Landeskrankenhausgesetzes die Planungsgrundlage für die Krankenhäuser im Land modernisieren. Bisher haben wir die Krankenhäuser sowohl mit Fachabteilungen als auch mit Planbetten ausgestattet. Zukünftig erweitern wir die Planung, um auch Versorgungsregionen, Leistungsgruppen und Planfallzahlen zur Grundlage unserer Planung machen zu können. (Beifall der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und Dr. Michael Preusch CDU) Warum tun wir dies? Die moderne Medizin zeichnet sich durch eine stetig zunehmende Spezialisierung aus. Ein Arzt allein hat heute nicht mehr den Überblick über alle Erkrankungen. Er ist Teil eines multiprofessionellen Teams, das sich an wissenschaftlichen Fakten orientiert und sich mit anderen Kollegen austauscht. Diese Komplexität stellt eine große Herausforderung für den Patienten und die Politik dar. Denn der Krankenhausplanung kommt eine wichtige Rolle zu, wenn notwendige Anpassungen an bestimmte Rahmenbedingungen wie etwa Mindestmengen, technische Gerätschaften oder Zertifizierung als unerlässliche Grundlage guter Ergebnisse vorgenommen werden müssen. Wie können wir das umsetzen? Zunächst müssen wir uns die jeweiligen Versorgungsregionen ansehen und definieren. Denn klar ist: Bei aller Spezialisierung muss ein Krankenhaus im Notfall natürlich rechtzeitig erreichbar sein. Genauso ergibt es Sinn, Leistungsgruppen zu definieren, z. B. Herzerkrankungen in einer Leistungsgruppe zusammenzufassen und die Versorgung in diesem Bereich auch über die Sektorengrenzen hinaus zu organisieren. Den Leistungsgruppen kommt somit eine entscheidende Rolle zu. Die gerade skizzierten Leistungsgruppen dürfen selbstverständlich im Einklang mit dem medizinischen Fortschritt auch wachsen und sich verändern. An dieser Stelle möchte ich mich bei unserem Gesundheitsminister Manne Lucha ausdrücklich bedanken; denn eine kleinteilige Regelung wäre in einem Gesetz nicht zielführend. Im vorliegenden Entwurf sind daher keine Definitionen enthalten. Sinnvollerweise wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es in der bundesweiten Debatte noch zu keiner Einigung über die Krankenhausreform gekommen ist. Neben den Regionen und den Leistungsgruppen müssen wir aber auch festlegen, wie viele Leistungen denn zu erbringen sind. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Planfallzahlen festzulegen. Diese Planfallzahl bildet somit die Kapazität ab, die ein Krankenhaus leisten kann. Mit der neuen Planung steuern wir also die Versorgung auf der Grundlage von medizinischen Erkenntnissen und müssen dabei die Erreichbarkeit für die Bevölkerung im Auge behalten. eriode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 Durch die Digitalisierung ergeben sich hier auch neue Möglichkeiten. So kann ein Spezialist aus einer Uniklinik mit einem regionalen Krankenhaus vernetzt werden und an der Diagnostik mitwirken. Bei Bedarf kann es dann zu einer Verlegung kommen oder die Behandlung vor Ort durchgeführt werden. Das neue Krankenhausgesetz ist flexibel angelegt. Solange es noch keinen Grundkonsens gibt, kann nach der bisherigen Systematik weitergeplant werden. Sobald jedoch Klarheit über die neuen Steuerungsformen vorliegt, können wir schnell auf die neue Planungssystematik umstellen. Dieser Prozess muss offen kommuniziert und im Dialog mit allen relevanten Gruppen geführt werden, da wir nur so die Sektorengrenzen überwinden können. Getreu Hildegard von Bingen können wir sehr wohl jede Krankheit heilen, aber nicht jeden Patienten. Was wir aber tun können, ist, unser System so weit zu verbessern und anzupassen, dass wir diesem Ziel möglichst nahe kommen. Das muss unser Anspruch sein. Wir bitten daher um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesinitiative. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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