Dr. Patrick Rapp
Vielen Dank, Herr Kollege Herkens. – Bei der entsprechenden Nachgangsbeurteilung bin ich mit Ihnen absolut einig. Wir können im Nachgang ja auch nicht sagen, ob die rote Ampelschaltung jetzt richtig war, wenn am hinteren Ende dann ein Unfall passiert ist; das geht auch nicht. Ja, das Risiko ist für das Land Baden-Württemberg natürlich schon gegeben, wenn eine Abweichung – das sprechen Sie ja an – zu dem auch mit dem Bund vereinbarten Verfahren stattfindet. Damit – Kollege Schweickert, Sie haben vorhin die Gesamtzahl angesprochen – kann natürlich das Gesamtverfahren inklusive der Kosten für die Abwicklung und inklusive der Kosten für die Bearbeitung, und zwar sowohl auf betrieblicher wie auf behördlicher Seite, auf L-Bank-Seite, noch einmal ins Obligo gehen. Das wäre natürlich für eine Haushaltsplanung, aber auch für die zuverlässige Abwicklung eines derartigen Hilfsprogramms in solchen Situationen eher fatal gewesen. Insofern ist das überhaupt keine Frage. Sie haben jetzt noch die Unternehmen in Not angesprochen: Was passiert, wenn eine Rückzahlung so nicht geleistet werden kann? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Stundungsund Ratenzahlungsvereinbarungen abzuschließen – das war auch klar kommuniziert, das haben wir so dargestellt –, und zwar immer dann, wenn die wirtschaftliche Lage keine oder zumindest keine vollständige fristgerechte Rückzahlung zulässt. Das haben wir auch mit Blick auf Firmen getan, die vielleicht im Nachgang – das hat sich ja auch als richtig herausriode – 98. Sitzung – Mittwoch, 19. Juni 2024 gestellt; ich sage nur: Stichwort Ukrainekrieg – in eine nächste Krise geschlittert sind und beeinträchtigt waren. Auch das haben wir berücksichtigen können. Insofern kann man jetzt schon sagen, dass wir entgegengekommen sind. Dabei ist aus rechtlichen Gründen über jede Zahlungsvereinbarung eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Das wiederum löst natürlich eine individuelle Prüfung der wirtschaftlichen Situation aus. Das heißt, diese Verfahren werden mit einem erheblichen Mehraufwand durchgeführt, gemessen an Standardverfahren massenhaft. Da waren wir committet, das so einfach und so unbürokratisch wie möglich zu machen: Onlineplattform ohne Einreichen zusätzlicher Belege. Das ist natürlich bei einem derartigen Verfahren anders. Sollte sich bei der Prüfung ergeben, dass die befürchtete Existenzgefährdung nicht durch eine individuell angepasste Stundung oder Ratenzahlung abgewendet werden kann, dann werden unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Lage weiter gehende Lösungsmöglichkeiten geprüft. Das kann – ohne das hier jetzt versprechen oder als sakrosankt hinstellen zu wollen – bis hin zu einem Verzicht auf die Rückzahlungsforderung gehen. Auch hier muss man sich immer einmal anschauen: Welche Zeiträume stecken dahinter? Welche Abläufe haben wir eigentlich? Wir haben das ja in zwei Rückmeldeverfahren ausgedehnt, sodass wirklich jeder noch einmal die Chance hatte, sich im regulären Verfahren zurückzumelden, um rechtzeitig und mit einigem Vorlauf auf mögliche Schieflagen im Unternehmen hinweisen zu können.
