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Felix Herkens

GRÜNE 19.06.2024 Sitzungen 17/98

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die wirklich gute Beantwortung der bisherigen Fragen. Ich habe noch zwei Punkte. Ich meine, in einem Rechtsstaat ist es natürlich notwendig, dass man sich an Recht und Gesetz hält, auch wenn man das vielleicht gern anders machen würde. Dann ein rechtliches Gutachten, das natürlich eine Handlungsempfehlung darstellt, als „Nebelkerze“ zu bezeichnen finde ich in diesem Zusammenhang schon schwierig. Aber ich möchte dazu noch fragen, wie Sie denn das Risiko eingeschätzt hätten, wenn man sich darüber hinweggesetzt hätte, auch in Bezug auf mögliche Rückforderungen des Bundes in Bezug auf Gelder aus diesem Programm? Die zweite Frage: Weil in der ursprünglichen Frage des Kollegen Schweickert von der FDP/DVP-Fraktion auch die Härtefälle angesprochen worden sind, möchte ich Sie noch fragen, ob es denn korrekt ist, dass die Landesregierung da wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um Härtefallregelungen zu ermöglichen, damit eben kein Betrieb durch eine eventuelle Rückzahlung der Coronasoforthilfen in existenzielle Not kommt. Vielleicht könnten Sie dazu noch etwas sagen. Vielen Dank.

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