Dr. Patrick Rapp
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Professor Dr. Schweickert, lassen Sie mich einmal anders beginnen. Im Titel Ihrer Frage im Rahmen dieser Regierungsbefragung sprechen Sie zunächst einmal von „Chaos“. Es ist auch klar und sei nicht zum ersten Mal gesagt: Mit dem Rückforderungsverfahren bei der Soforthilfe haben wir tatsächlich einen geordneten Prozess innerhalb des von uns vorgegebenen rechtlichen Rahmens aufgesetzt. Ich will auf Ihr Einzelbeispiel nachher zurückkommen, aber noch ein Gedanke vorab: Man muss sich schon überlegen, ob das Chaos vielleicht nicht dadurch entsteht, dass man nur Teilaspekte beleuchtet und überhöht darstellt, und ob nicht stattdessen vielleicht doch eher eine sachliche Darstellung zu wählen gewesen wäre. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Vorweg: Es handelt sich um ein Bundesprogramm, das von den Ländern in der Ausführung behandelt wurde. Vom ersten Tag an war klar, dass eine Rückzahlung nicht ausgeschlossen werden kann, wenn sich im Laufe der Coronazeit die damals festgestellte Situation bei einer Nachschau verändert hat. Im Hintergrund steht dabei natürlich auch der Blick auf die Steuerzahler. Denn klar ist auch, dass das Land Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland und die anderen Länder Unternehmen nicht einfach so Zuschüsse geben, ohne nachher zu prüfen, ob sie überhaupt notwendig gewesen wären. Dies vorneweg. Es war auch bei jedem Bescheid, bei jeder Information über die Coronahilfe klar kommuniziert. Nun haben Sie von diesen 46 % der Unternehmen gesprochen. Für nicht alle trifft das Bild einer in der Garage gegründeten Firma zu. – Auf einige weitere Relativierungen komme ich später noch. – Derzeit stimmen sich das Land Baden-Württemberg sowie die weiteren Bundesländer untereinander und auch mit dem Bund ab, und nach unseren Informationen sind sich das Bundeswirtschaftsministerium und das von Herrn Lindner geleitete Bundesfinanzministerium sehr einig in der Beurteilung, dass die Wege richtig sind und die Verfahrensausgestaltung grundsätzlich positiv ist. Sie wissen sicherlich auch, dass zwischenzeitlich mehrere, wenn nicht sogar alle Länder entsprechende Verfahren verfolgen. Selbstverständlich halte ich es bei Verfahren von einer derartigen Dimension und Bedeutung schon für wesentlich, dass mit einer offenen und äußerst transparenten Kommunikation gearbeitet wird. Deshalb hat das Ministerium auch zu jedem Zeitpunkt umfangreich hierzu informiert. (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) Gern berichte ich Ihnen jetzt über den aktuellen Sachstand bei der Coronasoforthilfe – nicht zuletzt auch, um die von Ihnen aufgezeigten Punkte besser darzustellen und unsere Argumentation hierzu darzulegen. Beginnen wir von vorn: Seit Beginn der Coronapandemie hat die Landesregierung unaufgeregt und sachorientiert ihr Ziel verfolgt, Unternehmerinnen und Unternehmer im Land Baden-Württemberg bestmöglich bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen. Klar ist dabei aber auch, dass es für eine derartige Situation – wir reden dabei von 240 000 Antragstellungen – kein Manual, keine Blaupause, kein Handbuch gegeben hat. Das war bislang einmalig. Heute sind wir relativ schnell dabei, die Dinge aus einer viel späteren Sicht zu beurteilen und Erkenntnisse, die wir erst im Nachgang gewonnen haben, auf diese Anfangszeit zu übertragen. Das halte ich nicht zwingend für richtig. Mit einer beispiellosen Kraftanstrengung haben wir die wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie sehr effektiv abgefedert. Wenn Sie nun darauf abheben, dass es 46 % sind, bei denen jetzt nach Aufforderung eine Rückzahlung ansteht, dann handelt es sich dabei um Unternehmen, die die Hilfen im Nachgang, bei der Nachschau, in der Nachbetrachtung nicht zwingend gebraucht hätten – wohl aber in der damaligen Situation. Richten wir den Blick noch stärker auf die unternehmerische Realität – ich will einschränkend sagen: das trifft nicht auf jedes Unternehmen zu; da sind wir uns wahrscheinlich auch einig –: Die erste Rückmeldungswelle war zum Jahreswechsel 2021/2022. Jetzt schreiben wir das Jahr 2024. Die durchschnittlichen Beträge – das ist auch in den Antworten auf Ihre entsprechenden Anfragen nachzulesen – waren etwas über 6 000 €, die da zur Rückzahlung anstanden. Jetzt habe ich schon in der Vergangenheit mehrfach von Betriebsinhaberinnen und -inhabern gehört: „Na ja, über einen Zeitraum von zwei Jahren oder etwas mehr einen Betrag von ca. 6 000 € zurückzulegen und dann bei Bedarf auch wieder zurückzuzahlen ist leistbar.“ Auch das gehört zur Wahrheit. Ich will damit nicht sagen, dass es nicht auch Unternehmen gibt, bei denen es anders zugeht; dazu nachher ebenfalls noch zwei Sätze. Zum Verfahren selbst, von der Feststellung ausgehend – Sie haben es auch schon gesagt –, dass wir dieses Verfahren jetzt nicht abändern können und das auch nicht wollen: Sie wissen, dass im Hintergrund auch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist. Sie wissen aber auch, dass es unserer Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern geschuldet ist, dass das Rückmeldeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird und die zweckentsprechende Mittelverwendung auch sichergestellt wird. Dies umfasst dabei die Abfrage von möglichen Rückzahlungsbedarfen, die die Unternehmen auf Basis nachträglicher Selbstprüfungen feststellen, die Vereinnahmung etwaiger Rückzahlungsbedarfe seitens des Landes sowie die vollständige Rückforderung ausgereichter Hilfen, falls sich Unternehmen nicht an dem Verfahren beteiligen. Was da hinten dransteht, ist eine Überzeugung, die hier im Hohen Haus bei manchen Debatten auch schon des Öfteren vertreten wurde: Am Ende sollen bitte schön die Ehrlichen, riode – 98. Sitzung – Mittwoch, 19. Juni 2024 die, die zurückgezahlt haben, die gemeldet haben, nicht die Dummen sein. Rund 200 000 Begünstigte konnten wir mit dem in Baden-Württemberg durchgeführten Verfahren erreichen. Die Hälfte dieser Unternehmen – 95 000 Rückmeldungen ohne Rückzahlungsbedarf – haben uns zurückgemeldet, dass die Fördervoraussetzungen in dieser Nachschau vollständig erfüllt sind und sie deswegen die Soforthilfe in voller Höhe auch behalten können. Die andere Hälfte hat nach eigener Auskunft mitgeteilt, dass es im Nachgang eine veränderte Situation gibt und somit eine anteilige oder vollständige Rückzahlung erfolgen muss. Es sind 97 000 Fälle, die da angesprochen sind. Zu einem großen Teil sind diese Unternehmen ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen; es sind 66 000 vollständige und 9 000 anteilige Rückzahlungen. Einige haben mit der L-Bank individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen, sodass die Rückzahlung auf Raten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Da reden wir auch von ungefähr 9 000 Fällen. Entgegen manchen Darstellungen haben wir sehr wohl Regelungen für den Fall, dass Unternehmen der Zahlungsverpflichtung nicht oder zumindest nicht fristgerecht nachkommen können – alles auf dieser individuell vereinbarten Schiene. Lassen Sie mich abschließend festhalten, dass wir selbstverständlich auf Ihre Anfragen auch gern über den jeweiligen aktuellen Sachstand berichten. Nochmals zu dem, was ich anfangs zu den 240 000 Fällen gesagt habe: Ein Massenverfahren in einer Größenordnung, die es bisher so noch nicht gab, braucht natürlich auch Zeit, bis es abschließend behandelt ist und ein finales Ergebnis präsentiert werden kann, das wiederum bewertet werden muss. Ich halte es persönlich für etwas verfrüht, die Verfahren im Laufenden zu beurteilen und sich jeweils Zwischenstände herauszupicken. Ich kann Ihnen aber auch zusichern, dass wir in der Zwischenzeit weiterhin und zu jedem Zeitpunkt unserer Verantwortung gegenüber der baden-württembergischen Wirtschaft einerseits, aber auch gegenüber den steuerzahlenden Bürgern andererseits gerecht werden wollen. Sie haben die Zeiträume angesprochen, was die Bundesländer angeht. Diese Zeiträume wurden von den Ländern jeweils festgelegt, und eines ist uns beiden, denke ich, auch klar: Immer dann, wenn es eine Abgrenzung gibt, wird es welche geben, die in diesen Situationen auf der anderen Seite stehen. Wir werden es nie kritiklos, wir werden es nie ohne eine entsprechende Trennung hinbekommen. Regelungen im Härtefall: Bei dem von Ihnen angesprochenen Fall ist es durchaus möglich, mit der L-Bank über eine individuelle Vereinbarung zu sprechen, entweder Zahlung auf Raten zu vereinbaren oder aber auch die Härtefallregelung anzusprechen oder sich in einem Widerspruchsverfahren noch einmal einzubringen. Vielen Dank.
