Thomas Blenke
Herr Kollege Nentwich, ich bitte um Nachsicht, dass ich mich zu der bayerischen Verwaltungspraxis nicht äußern kann. In Bayern hat man aber relativ schnell Summen sozusagen herausgehauen. Die Richtlinie, die ich erwähnt und zu der ich dargelegt habe, sieht verschiedene Hilfsmöglichkeiten vor. Auf Initiative von Herrn Innenminister Strobl, der damals schon im Amt war, wurde diese Richtlinie im Jahr 2017 nach den verheerenden Schäden in Braunsbach im Innenministerium erarbeitet. Diese Hilfen sind für die Kommunen wirksam. Allerdings handelt es sich um subsidiäre Hilfen. Das heißt, dass sie gegenüber den Landesförderprogrammen nachrangig sind. Ich kenne die Briefe, die Sie erwähnt haben, und ich habe eine Übersicht dabei, wer uns geschrieben hat. Uns zu schreiben war völlig in Ordnung, und wir haben jetzt eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe schaut sich jetzt mit allen potenziell mitbetroffenen Häusern an, was wir machen können. Bevor wir jedoch etwas ersetzen, müssen wir erst einmal den Schaden kennen. Bislang wissen wir das auch vom Rems-Murr-Kreis nicht. Das muss ich leider so sagen. Wir werden helfen, aber wir haben aus den einzelnen Landkreisen und aus den betroffenen Städten die Meldungen noch nicht; ich habe das gestern noch einmal bei den beiden Regierungspräsidien abgefragt. Ich kann auch nachvollziehen, dass das schwierig ist. Sie können aber mitnehmen, dass wir selbstverständlich helfen werden.
