Thomas Blenke
Danke schön, Herr Kollege Haußmann. – Ich möchte an dieser Stelle noch auf einen Aspekt hinweisen, der die Situation in Baden-Württemberg etwas abmildert: Wir haben in Baden-Württemberg einen sehr hohen Anteil an elementarschadenversicherten Gebäuden. Nach den mir vorliegenden Informationen beläuft sich dieser auf 94 %. 94 % aller Wohngebäude und Gebäude in Baden-Württemberg sind elementarschadenversichert. Das hat historische Gründe, weil es bei uns einmal eine entsprechende Versicherungspflicht gab. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen: Die Ministerpräsidenten der beiden betroffenen Länder – der Ministerpräsident des Freistaats Bayern und Ministerpräsident Winfried Kretschmann – haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundeskanzler gewandt – das wird auch Gegenstand der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche sein – mit dem dringenden Anliegen, man möge bundesweit eine Elementarschadenversicherungspflicht einführen. Das würde sowohl uns als auch den Betroffenen sehr helfen. Wir hätten dann auch nicht diese unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Ländern, die mit dazu führen, dass wir indirekt eine zusätzliche Belastung haben. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir erst einmal wissen müssen, wo und wie wir helfen können. Die Bereitschaft, zu helfen, ist vorhanden. Dafür werden wir vorrangig die einzelnen Fachförderprogramme heranziehen und subsidiär – so ist das in der Verwaltungsvorschrift geregelt – die Landeshilfe für Kommunen. Das ist eine solidarische Hilfe des Landes, die gemeinsam mit der kommunalen Familie erfolgt und hälftig getragen wird.
