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Thomas Blenke

19.06.2024 Sitzungen 17/98

Danke schön. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Häffner, vielen Dank für Ihre Ausführungen und Ihre Fragen, auf die ich sehr gern eingehen möchte. Gestatten Sie mir aber zunächst eine allgemeine Vorbemerkung. Die Unwetterereignisse vom 30. Mai bis zum 3. Juni riode – 98. Sitzung – Mittwoch, 19. Juni 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs – Sie haben gesagt, wo – zu schlimmen Schäden geführt. Wie Sie wissen, beklagen wir auch zwei Menschenleben in Baden-Württemberg, die beim Hochwasser ums Leben gekommen sind. In Schorndorf-Miedelsbach in einem überfluteten Keller sind sie zu Tode gekommen. Auch in Bayern sind Todesfälle zu beklagen. Den Angehörigen der Verstorbenen gilt unser tiefstes Mitgefühl. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und all die vielen engagierten weiteren Hilfskräfte haben über Tage gegen die Fluten gekämpft, Menschen gerettet, Keller ausgepumpt und vieles mehr. Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes sind im vierstelligen Bereich im Einsatz gewesen; genau wissen wir noch nicht, wie viele. Trotz eigener Betroffenheit in Baden-Württemberg, und zwar starker Betroffenheit – Kollegin Häffner, Sie haben es auch ausgeführt –, war es jedoch möglich, dem noch schwerer betroffenen Nachbarland Bayern vier Wasserrettungszüge, einen Großraumrettungswagen und drei Einsatzeinheiten „Sanität und Betreuung“ des Katastrophenschutzes zur Unterstützung zu entsenden – übrigens teilweise aus den betroffenen Gebieten in Baden-Württemberg. All das – das möchte ich an dieser Stelle wirklich erwähnen – findet ganz überwiegend im Ehrenamt statt – liebe Kollegin Schwarz, das wissen wir gemeinsam. Den Einsatzkräften und den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gebührt hier unser großer Dank und unsere große Anerkennung für diesen Einsatz, die ohne zu fragen, selbst wenn ihre eigenen Keller vollgelaufen waren, in den Einsatz gegangen sind, um den Menschen zu helfen. Das muss zu gegebener Zeit – da bin ich mir sicher – auch noch entsprechend gewürdigt werden. Ich möchte in diesen Dank auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden bis hin zu uns im Innenministerium einbeziehen, die hier wirklich rund um die Uhr im Einsatz waren. Nun ist die akute Phase beendet, und wir gehen mit großen Schritten in die Phase des Wiederaufbaus und vor allem auch in dessen Finanzierung. Hier kann das Innenministerium, dessen Aufgaben als oberste Katastrophenschutzbehörde vorrangig in der Gefahrenabwehr liegen, nun zur anstehenden Schadensbeseitigung und zur Koordinierung der Hilfe einen Teilbeitrag an Unterstützung leisten. Wir haben ja die Erfahrungen aus der Flutkatastrophe im Jahr 2016 in der Gemeinde Braunsbach – Kollegin Häffner, Sie haben es auch erwähnt – und haben dabei deutlich gemacht, dass Gemeinden bei der Bewältigung der Unwetterfolgen an ihre Grenzen stoßen und in der Schadensbehebung finanziell überfordert sein können. Da bestehende vorrangige Fachförderprogramme der Ressorts – ich komme gleich noch einmal darauf – in manchen Fällen ebenfalls nicht greifen, hat die Landesregierung damals, im Jahr 2017, also unmittelbar nach der Katastrophe in Braunsbach, mit den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen – so heißen diese Richtlinien – das Instrument der Landeshilfe für Kommunen eingeführt. Für Schadenslagen, deren Bewältigung die Leistungsfähigkeit der örtlichen Ebene deutlich überschreitet, wird zur Auslösung von Landeshilfen ein allgemeingültiger Maßstab angelegt. Tref- (Staatssekretär Thomas Blenke) fen diese Parameter zu, entscheidet der Ministerrat nach Anhörung der kommunalen Landesverbände über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Landeshilfen für Kommunen. Hervorzuheben ist – das ist jetzt ganz wichtig –, dass die Landeshilfen nach dieser Verwaltungsvorschrift im Gegensatz zu den bestehenden Landesprogrammen bzw. den Fachförderprogrammen der Ressorts eine subsidiäre Unterstützung bilden. Das heißt, sie kommen bei außergewöhnlichen und extremen Schadensereignissen, die zu unverhältnismäßig großen Schäden an kommunaler Infrastruktur führen, infrage, wenn kein vorrangiges Landesprogramm eines Ressorts greift. Da kommen verschiedene Bereiche infrage. Vor diesem Hintergrund, vor dieser Gemengelage – einerseits die Landeshilfe für Kommunen, andererseits die Fachförderprogramme der Ressorts – wurde in der Sitzung des Ministerrats am vergangenen Dienstag die Einberufung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums beschlossen, um die Bedarfe und die Möglichkeiten für Landeshilfen für die Kommunen rasch zu prüfen. Das fand gestern statt; und heute Nachmittag, während wir hier tagen, findet die erste Sitzung dieser interministeriellen Arbeitsgruppe statt – sie hat eine sehr enge Zeitvorgabe –, die jetzt eruieren muss: Was liegt vor, und wo können wir helfen? Das Land wird die Kommunen nicht im Stich lassen; wir werden helfen. Ich sage an dieser Stelle aber auch: Dafür brauchen wir vor allem auch einigermaßen belastbare Aussagen über die Schadenshöhe; die haben wir bislang nicht bekommen. Ich kann das, ehrlich gesagt, auch ein bisschen nachvollziehen; denn zuerst einmal muss aufgeräumt werden und müssen Schäden beseitigt werden, und dann kann man überlegen, wie hoch der Schaden ist. Ich habe gestern mit Regierungspräsidentin Bay für Stuttgart und mit Regierungspräsident Tappeser für Tübingen telefoniert und sie gebeten, möglichst rasch – heute – erste Schätzungen vorzulegen. Eine Rückmeldung habe ich schon bekommen, aber es sind bislang nur Schätzungen, die von den unteren Katastrophenschutzbehörden kommen. Auch die Betreffenden in den Landratsämtern können noch keine belastbaren Zahlen über die Schadenshöhe geben. Diese Zahlen werden ebenfalls Gegenstand der interministeriellen Arbeitsgruppe sein; und gehen Sie davon aus: Das geht schnell. Diese Zahlen werden jetzt erhoben, damit wir, das Land, rasch in die Hilfe einsteigen können.

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