Thomas Blenke
So kurz, wie es Staatssekretär Hassler gemacht hat. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über ein Gesetz, das zugegebenermaßen einen etwas sperrigen Titel hat: Gesetz über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung. Und weil wir für alles eine Abkürzung haben, nenne ich auch diese: ADVZG. eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 ung und Kommunen) Vorgesehen ist eine einzige Änderung, nämlich in § 9 Absatz 1, die allerdings zu einer deutlichen finanziellen Entlastung unserer Kommunen führen wird. Das ADVZG wurde im Jahr 2018 verabschiedet. Das ist die gesetzliche Grundlage für die Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts, und regelt deren Rechtsstellung, Aufgaben und innere Organisation. Bei dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geht es allein um die Änderung von § 9 Absatz 1 des ADVZG. Bislang ergibt sich für die Komm.ONE aus dem ADVZG die Pflicht zur sinngemäßen Anwendung des für Kaufleute geltenden Handelsgesetzbuchs. Aus dieser Pflicht folgt u. a. die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Pensionen und für die Beihilfe. Nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn Pensionsrückstellungen für die kommunalen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereits zentral beim Kommunalen Versorgungsverband gebildet werden. Um dieser doppelten Rückstellung und der daraus entstehenden Belastung der öffentlichen Haushalte der überwiegend kommunalen Kunden entgegenzuwirken, machen wir jetzt diese Gesetzesänderung. Vorgesehen ist, dass für die Pensions- und Beilhilfeverpflichtungen keine Rückstellungen mehr ausgewiesen werden müssen und dürfen. Die in den letzten Jahren gebildeten Rückstellungen müssen aufgelöst werden. Das ist möglich, weil die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Komm.ONE bereits durch die Zahlungen an den Kommunalen Versorgungsverband ausreichend abgesichert sind. Wichtig zu erwähnen ist dabei auch, dass durch die Änderung keine Kosten auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Im Gegenteil: Wir entlasten die Kommunen, und das in erheblichem Maß. Mit dem Wegfall der Bildung von Rückstellungen in der Jahresbilanz wird die Komm.ONE von Verbindlichkeiten in Höhe von rund 25 Millionen € jährlich entlastet. Die dadurch frei werdenden Mittel kann die Komm.ONE dann für Investitionen oder die Preisgestaltung verwenden. Die Gesetzesänderung stärkt damit die kommunale IT-Dienstleisterin Komm.ONE, verschafft ihr finanziellen Spielraum, insbesondere auch, um anstehende Investitionen besser bewältigen zu können. Zudem entlasten wir mit diesem Gesetzesvorhaben die Kommunen in unserem Land und deren kommunale Haushalte. Ich finde, das ist eine gute Sache. Deswegen bitte ich Sie im weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens um ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
