Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausgangspunkt für das heute eingebrachte Rettungsdienstgesetz ist kein Ruhmesblatt für das Innenministerium. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Der Koalitionsver- trag!) Wir erinnern uns: Während das noch gültige Rettungsdienstgesetz regelt, dass die Zeit, in der Rettungskräfte am Einsatzort eintreffen sollen, möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten betragen soll, verfügte das Ministerium im Rettungsdienstplan 2022, dass fortan eine Zeit von zwölf Minuten anzusetzen sei. Diese Vorgabe erklärte der Verwaltungsgerichtshof im Mai 2023 für rechtswidrig. Gleichwohl ignorierte das Innenministerium das Urteil, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart im November 2023 feststellen musste. Die Landesregierung setze die Vorgaben des Urteils nicht um, ja, sie agiere mit der Anweisung an die Regierungspräsidien, sinngemäß die Hilfsfristen einstweilen nicht neu zu berechnen, sogar der Entscheidung zuwider – so das Gericht. Jetzt also legt uns die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der weit hinter den Erwartungen, aber insbesondere den Notwendigkeiten im Rettungsdienst zurückbleibt und auch handwerklich nicht überzeugt. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Matthias Mil- ler CDU: Ach!) Wie tief der verwaltungsgerichtliche Stachel sitzt, wird deutlich, wenn man sich beispielsweise vor Augen hält, dass sich das Innenministerium über dieses Rettungsdienstgesetz ermächtigen möchte, eine abgestufte Hilfsfrist im Wege einer Rechtsverordnung im Rettungsdienstplan zu regeln. Sollte der Gesetzgeber diesem Ansinnen zustimmen, würde damit eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite – Stichwort: Triage – vom Parlament auf die Exekutive übertragen. An anderer Stelle – in § 2 des Entwurfs – mag es zwar wirtschaftlich nachvollziehbar sein, dass der Forderung, Ehreniode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 amtliche für die Dauer der Tätigkeit freizustellen, nicht entsprochen wird. Eine ehrliche Wertschätzung des Ehrenamts sieht aber anders aus. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch bei den Helfern vor Ort bzw. den per App alarmierten Ersthelfern kommt diese Wertschätzung zu kurz. Nichts ist zu lesen von der Evaluation der praxiserprobten Apps oder gar der Frage, wie diese flächendeckend etabliert werden können. Eine größere Rechtssicherheit für die Disponenten in den Integrierten Leitstellen war auch mit der Forderung nach einem landesweit einheitlichen Fragenkatalog verbunden. Doch anstelle eines möglichst belastbaren Vorschlags zeigt sich die Exekutive auch hier wenig ambitioniert. Zurückhaltung lebt der Gesetzentwurf auch beim digitalen Versorgungsnachweis, also der Erfassung der Kapazitäten für die Berücksichtigung von Notfallpatienten bei der Zuweisung. Hier wird die Verantwortung auf die Selbstverwaltung übertragen, bzw. es wird gar auf eine zukünftige Änderung des Landeskrankenhausrechts verwiesen. (Zuruf des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Über diesen und zahlreichen weiteren Punkten steht aber, dass mit der Änderung der Hilfsfrist ein erheblicher Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung einhergeht, der nicht zuletzt auch einen Personalaufwuchs zur Folge haben wird. Das durch Minister Strobl gestoppte Strukturgutachten hätte hier sicherlich ein belastbares Bild geliefert. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Kommt ja!) Gerade hier liegt der größte Mangel des Gesetzes: Wenn nämlich die Rettungsdienstorganisationen bei den notwendigen Investitionen mindestens 10 % der Kosten tragen sollen, Finanzierungs- und Gutachterkosten von vornherein nicht umfasst sind und das Risiko von Baukostensteigerungen ausschließlich zulasten der Rettungsdienstorganisationen geht, dann konterkariert dies die notwendige Planungssicherheit und gefährdet absehbar die Leistungsfähigkeit unseres Rettungsdienstes. Dass wir in Baden-Württemberg bereits heute einen Sanierungsstau in Millionenhöhe haben, viele Rettungswachen nicht einmal mehr den arbeitsschutzrechtlichen Mindestanforderungen gerecht werden, macht deutlich, dass gesetzliche Vorgaben im Rettungsdienstwesen nur sinnvoll sein können, wenn diese auch auf einem gesicherten finanziellen Fundament stehen. Daher – respice finem –: Man soll immer bedenken, welche konkreten Folgen ein Gesetz auslösen wird. Davon – so scheint es – möchten Sie, Herr Minister Strobl, aber nichts wissen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass mit diesem Gesetz – koste es, was es wolle – die vom VGH kassierte Hilfsfrist umgesetzt werden soll. Den tatsächlichen Herausforderungen im Rettungsdienstwesen werden Sie damit aber leider nicht einmal ansatzweise gerecht. Und dass die Koalitionsfraktionen noch vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfs bereits umfangreiche Änderungsanträge ankündigen, spricht Bände. (Nico Weinmann) (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Wer ist denn der Ge- setzgeber? Der Landtag oder das Ministerium?) Wir jedenfalls werden unseren Beitrag leisten, damit dieses Gesetz jetzt vom Kopf auf die Füße gestellt wird. (Lachen des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
