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Peter Seimer

GRÜNE 16.05.2024 Sitzungen 17/96

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Brauer, ich weiß nicht, wie oft Sie sich in Ihrer kurzen Rede gerade widersprochen haben, aber es war doch häufiger. Sie haben gesagt, man dürfe es nur digital einreichen. Das fanden Sie blöd, aber irgendwie fanden Sie dann auch Bürokratieaufbau nicht gut. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Digital first!) – Entscheiden Sie sich mal: Sind Sie die „Digital first“-Partei oder -Fraktion, oder sind Sie die „Alles nur noch analog“-Partei? (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) (Peter Seimer) Dann sagen Sie: „Ja, handwerklich ist da so viel schiefgelaufen. Haben Sie gar nicht hinbekommen.“ Da erinnere ich mich an einen Finanzminister aus dem Bund, der mal gesagt hat: „Ja, zwei solche Zahlen zu verknüpfen – ehrlicherweise muss man sagen: zwei ganz lange Zahlen, die IBAN und die Steueridentifikationsnummer –, das dauert mal locker 18 Monate.“ Wow, das ist mal ein Satz. Da muss ich mir von Ihnen nicht anhören, es gäbe handwerkliche Fehler oder Bürokratieaufbau oder dergleichen. Ich glaube, Herr Schweickert, Sie haben es vorhin auch gesagt: Erst einmal die eigenen Hausaufgaben machen, dann können wir gern über andere sprechen. (Beifall bei den Grünen) Herr Kollege Fink, das Thema Gerechtigkeit ist ein Riesenthema, auch ein riesengroßes Wort, und jeder fühlt es ein bisschen anders und kann es anders empfinden. Aus meiner Empfindung sind gerade im Steuerrecht eher die einfachen Regelungen die gerechteren Regelungen. Sie wissen, ich habe meinen Steuerberater gemacht, und ich könnte Ihnen locker etwas über irgendwelche Steuervermeidungsmodelle mit irgendwelchen Bankenlizenzen und liechtensteinischen Stiftungen erzählen, sodass Sie Ihr Lebtag keine Steuern mehr zahlen müssten. Warum ist das möglich? Weil es im Steuerrecht ganz viele einzelfallbezogene und detaillierte Steuerrechtsregelungen gibt. Wenn man die vom Boden her stapeln würde, wäre der Stapel sehr hoch. Wem nützt das? Reichen Leuten, die sich teure Steuerberaterinnen und Steuerberater und Kanzleigestaltungsberater leisten können, die sich dann irgendwelche abstrusen, aber eben legalen Steuervermeidungsmodelle ausdenken können. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Cum-Ex z. B.!) Wenn ich das irgendwie anschaue und frage: Na ja, was ist das baden-württembergische Modell, und was ist eigentlich das Bundesmodell? Das Modell in Baden-Württemberg braucht die Fläche und die Bodenrichtwertzone. Wenn ich sage, ich habe das Gefühl, dass das nicht richtig, sondern falsch ist, dann kann ich noch immer ein Gutachten machen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Man muss es bezahlen!) Übrigens: Das ist in 15 anderen Ländern nicht mal der Fall, Herr Schweickert. Lassen Sie doch einfach mal in den Ländern, in denen Sie regieren, oder im Bundesmodell so ein Gutachten zu, dass das einfach so geklärt wird. Das wäre doch mal ein Anfang für Ihr Modell. (Beifall bei den Grünen) Schauen wir uns mal an, was man für das Bundesmodell alles für Daten und Zahlen braucht – vielleicht bekommt das der eine oder andere noch hin, wenn man sich wirklich Mühe gibt –: Das fängt mit der monatlichen Nettokaltmiete an. Dann brauche ich einen Zu- bzw. Abschlag für die Mietniveaustufe. Dann habe ich den jährlichen Rohertrag. Davon muss ich aber wieder die Bewirtschaftungskosten abziehen, die auch vom Alter abhängig sind. Generell brauche ich das Alter des Gebäudes. Dann habe ich den Reinertrag. Der wird vervielfältigt iode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 aufgrund der Struktur und der Substanz des Gebäudes. Dann habe ich den Barwert des Reinertrags. Dann komme ich wieder zur Grundstücksfläche. Da brauche ich übrigens auch den Bodenrichtwert, Herr Kollege Brauer – weil Sie gesagt haben: Na, den Bodenrichtwert, den gibt es eigentlich gar nicht so richtig, der wird nirgendwo genutzt. Der wird sehr wohl sehr häufig genutzt; übrigens ist er vom BFH, vom Bundesfinanzhof in München, schon sehr oft als verfassungskonforme Methode der allgemeinen Typisierung bestätigt worden. Dann kommen noch irgendwelche Koeffizienten, je nachdem, ob ich ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus habe. Dann muss ich das Ganze noch irgendwie abzinsen. Wenn ich das alles zusammenrechne, dann komme ich zum Grundsteuerwert des Bundesmodells. Da können Sie mir mal erzählen, dass das gerechter ist als unser einfaches, transparentes, nachvollziehbares Modell hier in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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