Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir heute von der Landesregierung zur Grundsteuerreform gehört haben, war kein alter Wein in neuen Schläuchen, sondern alter Wein in alten Schläuchen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das hatten Sie doch gestern schon aufgeschrieben auf Ihrem Zettel! Da kannten Sie die Rede doch noch gar nicht! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Nein, ich wollte gerade darauf eingehen, was Herr Bayaz gesagt hat, Herr Schwarz. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das hatten Sie doch gestern schon aufgeschrieben!) – Hören Sie mal zu! – Herr Bayaz, die Debatte zu unterbinden, wenn es Ihnen nicht ganz so passt, dass wir über die Grundsteuer debattieren, das ist kein Bürokratieabbau. Das verstehen wir nicht unter Bürokratieabbau. Wir sprechen darüber, ob es Ihnen passt oder nicht. Herr Minister Bayaz, Sie verteidigen hier ein Modell der Grundsteuer, das unnötig bürokratisch, bürgerfeindlich und (Stephen Brauer) kommunalfeindlich ist, ein Modell, das einen Sonderweg darstellt und aufgrund der Außerachtlassung des Gebäudes bei der Bewertung wahrscheinlich verfassungswidrig ist. Neben zwei verfassungswidrigen Haushalten also auch noch eine verfassungswidrige Grundsteuerreform – dazu hätte man Sie nicht aus Berlin holen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP) Am 11. Juni wird sich das Finanzgericht Baden-Württemberg mit zwei Musterklagen befassen; dann schauen wir mal weiter. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie wissen doch schon jetzt, dass es verfassungswidrig ist!) Herr Bayaz, Sie sagen, dass es die Bodenrichtwerte schon länger gibt. Das stimmt, aber diese waren nie Grundlage für eine Besteuerung; das ist das Neue. (Beifall bei der FDP/DVP) Gehen wir einmal auf die Situation der Kommunen ein: (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Sinkende Einnahmen aus der Gewerbesteuer, 0,1 % Wirtschaftswachstum – Kollege Mack hat es in der vorherigen Debatte schon angesprochen; das wird für die Kommunen ein Minus bei der Gewerbesteuer bedeuten –, immer mehr Aufgaben unter Missachtung des Konnexitätsprinzips, gleichzeitig wird tendenziell auch die Kreisumlage steigen. Auch Kreise stehen vor riesigen Herausforderungen, ohne dass ihnen die finanziellen Mittel dafür bereitgestellt würden. Ich sage nur Bundesteilhabegesetz, Flüchtlingsunterbringung, Krankenhäuser. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Zudem sinkt die Grunderwerbsteuer. Im Jahr 2023 waren es auch nur noch 1,66 Milliarden €; dieses Jahr werden wir in Richtung 1 Milliarde € gehen. Die Steuerschätzung kommt ja demnächst. Bei steigenden Belastungen und zurückgehenden Einnahmen bleibt den Gemeinden nur die Grundsteuer als halbwegs verlässliche Einnahmequelle. Das sind 2 Milliarden €; das haben wir heute schon gehört. Gemäß dem Versprechen der Aufkommensneutralität soll es bei diesen rund 2 Milliarden € bleiben, und die Kommunen sollen dies sicherstellen. Mit anderen Worten: Die Kommunen haben bei diesem Spiel den Schwarzen Peter. Statt die Kommunen zu entlasten, kommt die grün-schwarze Landesregierung aber mit diesem Modell um die Ecke, das die Kommunen und Bürger weiter belastet. Allein die Vorbereitung war ein Desaster. Keine Hilfehotline, nur digitale Einreichung, 500 zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung, Ablehnung einer Ombudsstelle, Bürger müssen Daten einreichen, die staatlichen Stellen bereits bekannt sind. Und jetzt kommt es zum Schwur: Jetzt geht es nämlich um die schiere Höhe der Grundsteuer, die sich allein an der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert bemisst. Diese Bodenrichtwerte müssen stimmen. Sie sind die Grundlage für diese eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Steuer, und sie stimmen eben nicht überall. Kollege Schweickert hat Ihnen die Beispiele genannt. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Alb- recht Schütte CDU) Intransparent und ungenau sind diese Bodenrichtwerte. Was können die Bürger tun? Ja, sie können Widerspruch einlegen, und sie können klagen. Das ist jedoch nicht jedermanns Sache. Da sträubt sich mancher dagegen. Die Baden-Württemberger sind nicht als Prozesshansel bekannt. Die gehen davon aus, dass, wenn der Staat etwas macht, das dann auch stimmt. Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen, aber nur dann, wenn die Abweichung mindestens 30 % beträgt, und dann muss man diese Gutachtenkosten auch noch selbst tragen – das ist, finde ich, eine Frechheit und sonst gar nichts. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Was sagt der Finanzminister des Bundes? – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das ist Ihre Wirtschaftspolitik!) Das ist – Sie wissen das ganz genau; Sie sind ja auch kommunalpolitisch unterwegs – alles nix Gescheites, was Sie da gemacht haben. Was ist denn mit dem eigentlichen Ziel, dieser ökologischen Komponente, die die CDU gern unter den Tisch fallen lässt? (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Entlastung des Geschosswohnungsbaus bei der Grundsteuer, um den Flächenfraß einzudämmen. Darum ging es ja auch. Meine Prophezeiung: Niemand wird sich den Traum vom Einfamilienhaus durch diese Grundsteuer nehmen lassen. Sie belasten diese Menschen nur steuerlich – die müssen einfach nur zahlen –, und für die Umwelt erreichen Sie rein gar nichts. (Beifall bei der FDP/DVP) Frei nach Gerhard Polt sage ich Ihnen: Und ich denke noch Umwelt. Das kann sein. Und dann merke ich: Denen geht es ja gar nicht um die Umwelt, die wollen mein Geld. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
