Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber zu? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich würde jetzt gern im Zusammenhang vortragen, Frau Präsidentin. Auch auf die Kommunen kommt Aufwand zu. Auch das ist keine Besonderheit des Landes. Das ist bundesweit so. Deswegen hat sich Baden-Württemberg bei der Reform auch ganz bewusst für ein eigenes Landesgrundsteuergesetz entschieden. Das Bundesmodell – wir haben das heute schon mehrmals gehört – ist deutlich komplizierter. Unseres ist dagegen relativ einfach. Im Unterschied zu anderen Modellen brauchen wir eigentlich nur zwei Angaben: den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße. Diese Bodenrichtwerte werden durch die unabhängigen Gutachterausschüsse festgestellt. Auch das ist nichts Neues. Auch da wurde die Welt nicht neu erfunden, wie manchmal suggeriert wird. Diese Gutachterausschüsse gab es ja auch schon zuvor. Die Bodenrichtwerte sind keine Erfindung für die reformierte Grundsteuer, und ihre Verwendung für steuerliche Zwecke vom Erben bis zur Grundsteuer ist nicht neu. Vielmehr ist das seit vielen Jahren gängige Praxis, und daran halten wir auch fest, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Auch bei der laufenden Neubewertung der Grundstücke sind wir auf einem guten Weg. Um Ihnen mal eine Zahl zu nennen: Die Finanzämter haben rund fünf Millionen Grundsteuerwert- und -messbescheide erlassen. Das sind ungefähr 95 % der zu erlassenden Bescheide für die Grundsteuer B. Bis Mitte dieses Jahres wollen wir alle Kommunen in die Lage versetzen, ihre Hebesätze festzulegen. Dieses Ziel werden wir erreichen. Da sind wir im Plan. Dann sind die Kommunen am Zug, und sie entscheiden dann in der Hoheit ihrer kommunalen Selbstverwaltung über die Hebesätze. Da verlassen wir uns auch auf die Zusage, dass die Grundsteuerreform nicht für eine versteckte Steuererhöhung genutzt wird. Wir wollen das für die Eigentümerinnen und Eigentümer transparent machen. Deswegen wird das Finanzministerium eine Prognose der aufkommensneutralen Hebesätze oder zumindest einer gewissen Range – man kann das nicht punktgenau festlegen – jeder Kommune zur Verfügung stellen. Zuerst muss aber die Bewertung der Grundstücke zumindest nahezu vollständig abgeschlossen sein. Damit es kein Missverständnis gibt: Unser Ziel ist dabei ausdrücklich nicht, in die verfassungsrechtlich garantierten Heeriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 besatzrechte, die die Kommunen haben, einzugreifen. Wir wollen vielmehr Transparenz schaffen. Da stehen wir im Wort, und das werden wir auch leisten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
