Dr. Albrecht Schütte
Nein. Ich schaue, wenn ich noch 30 Sekunden für eine Antwort Zeit habe; dann gern. Es kommt nämlich noch ein Punkt: Das sind die Bodenrichtwerte. Jetzt haben wir gehört, das Bundesmodell, das sie in Rheinland-Pfalz verwenden, verwendet auch Bodenrichtwerte. Das ist Ihre Regierung. Es gibt einen Unterschied: In Baden-Württemberg können Sie ein Gegengutachten erstellen, und wenn das im Ergebnis 30 % unter dem Gutachten des Gutachterausschusses liegt, dann wird Ihr Grundsteuermessbescheid angepasst. In Rheinland-Pfalz dürfen Sie das nicht. Deshalb hat Ihre Landesregierung, an der Sie beteiligt sind, Ende letzten Jahres schon zwei Gerichtsurteile kassiert, die die Bescheide aussetzen. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Das Nächste, was dort nicht funktioniert, ist, dass sie die Mieteinnahmen verwenden. Das ist eine Größe, die wir gar nicht haben. Lesen Sie sich das Urteil einfach durch. Das können Sie googeln. Dann stellen Sie nämlich fest: Die Schwächen beim Bundesmodell sind gravierender als die Diskussion, die wir hier führen. Wir lassen bei den Bodenrichtwerten eben zu, dass man die Dinge überprüft. (Dr. Albrecht Schütte) Übrigens – wenn Sie das Urteil lesen, sehen Sie es –: Unsere Gutachterausschüsse sind unabhängig, und es besteht kein Zweifel daran. (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU – Abg. Rai- mund Haser CDU: So ist es!) In Rheinland-Pfalz bestehen laut Gericht Riesenzweifel daran. Deshalb haben wir noch einen Wunsch – das sage ich jetzt im Namen der CDU-Fraktion; ich sage es auch immer –, dass, wenn jemand ein Gutachten erstellt und das Gutachten zeigt, dass der Bescheid falsch war, dann eine staatliche Ebene – ich möchte mich hier nicht festlegen, welche, aber ich würde sagen, die, die es auch in den Gutachterausschüssen entschieden hat – die Kosten trägt. Das halte ich für richtig. (Beifall bei der CDU) Ob ich das durchsetzen kann, ist eine andere Frage. Aber wenn wir, der Staat, einen Wert herstellen und es stellt sich nachher heraus, dass der nicht passt, dann sollte der Staat auch die Kosten für dieses Gutachten tragen. Ich bin kein Jurist, ich halte das jedoch aus meiner Sicht für normal. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Jetzt haben wir noch etwas – und das ist wichtig für die Bevölkerung –: Die allermeisten Gutachterausschüsse haben sehr gute Arbeit gemacht und haben dieses typische Hanggrundstück einfach in zwei Teile geteilt. Dann haben Sie unten Bauland, und darüber haben Sie Gartenland oder landwirtschaftliche Nutzfläche. Oder sie haben einen Abschlag auf den Bodenrichtwert vorgenommen. Auch das kann der Gutachterausschuss für einzelne Grundstücke tun. Das heißt, jeder hat in diesem Land die Möglichkeit, seinen Grundsteuermessbetrag zu hinterfragen. Wir werden dann ein Transparenzregister machen, in dem steht, die Kommune X hätte bei einem neuen Hebesatz von 220 die gleichen Grundsteuereinnahmen wie bisher. Da können jede Bürgerin und jeder Bürger nachschauen, ob ihr Gemeinderat den Hebesatz so angepasst hat, dass die Summe der Einnahmen für die Kommune gleich ist wie früher auch. Dann können sie sich also ihre Bodenrichtwerte anschauen. Sie können sich anschauen, was die Kommune macht. Im allergrößten Notfall, z. B. – was ich auch schon zitiert habe – im Fall der älteren Dame mit einem älteren Haus auf einem sehr wertvollen Grundstück und mit einer Witwenrente, können sie sich an ihre Gemeinde wenden. Wir hoffen, dass wir das etwas einfacher machen können. Jetzt ist meine Redezeit vorbei. Es tut mir superleid, Herr Kollege, wir können gern noch so diskutieren. (Unruhe) Einen schönen Tag noch und vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf: Jetzt hat es auch der Letzte verstanden!)
