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Dr. Albrecht Schütte

CDU 16.05.2024 Sitzungen 17/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich herrscht Chaos, aber vor allem wohl in der Gedankenwelt mancher Kolleginnen und Kollegen. Es wird eine Weile dauern, die Tatsachen zu erklären. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Art, Grundsteuer zu erheben, für verfassungswidrig erklärt (Abg. Gabriele Rolland SPD: Richtig!) und uns aufgetragen, dies bis zum Jahr 2025 zu ändern, sonst entfällt diese Steuer für die Kommunen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Niemand hier im Landtag ist auf die Idee gekommen, dass wir uns langweilen würden, dass wir Leute ärgern wollten, dass wir aus ideologischen Gründen gern eine neue Grundsteuer haben sollten. Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig. Das wurde vom höchsten deutschen Gericht festgestellt. Dann gilt etwas ganz Einfaches. Wenn ich gleich viel Geld einnehmen möchte und die alte Verteilung nicht nutzen darf, dann wird es Leute geben, die zukünftig mehr zahlen, und es wird Leute geben, die zukünftig weniger zahlen. (Beifall des Abg. Raimund Haser CDU) Daran führt kein Weg vorbei. Punkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Zweitens: Der Bund hat ein Modell beschlossen, das auch die FDP in den meisten Bundesländern mitträgt. Dafür brauchen Sie die Wohnfläche, die Jahresnettokaltmiete nach Mietniveaustufen, die Bewirtschaftungskosten nach Baujahren, Vervielfältiger nach Baujahr und Liegenschaftszins, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Abzinsungsfaktor nach Baujahr. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Bürokratie!) eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Das heißt, Sie haben eine riesige Menge an Daten, die Sie erheben. Wir in Baden-Württemberg hingegen haben zwei Daten: die Fläche Ihres Grundstücks und den Bodenrichtwert. Das können Sie dem System entnehmen. Das heißt, wir haben neben Bayern, die ein völlig anderes System haben, das einfachste System der Republik. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das stimmt nicht!) Dort, wo Sie regieren, haben wir sechs bis acht Faktoren drin. Das ist einfach so. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Dann machen Sie Folgendes: Sie berechnen den Grundstückswert und multiplizieren diesen mit der Steuermesszahl. Dann kommt der Grundsteuermessbescheid heraus. (Zuruf) Den haben Sie. Erst danach geht die Gemeinde hin und legt einen Hebesatz fest. Daraus ergibt sich ein Grundsteuerbescheid. Es gibt in diesem Land und in dieser Republik noch keinen einzigen Grundsteuerbescheid, der den neuen Hebesatz berücksichtigt. Das, was Sie zitieren, sind somit keine Grundsteuerbescheide, sondern Grundsteuermessbescheide. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Herr Professor Schweickert, jetzt kommen wir leider zu etwas Mathematik. Sie wohnen in einem Ort einer Gemeinde. Für die Berechnung in dieser Gemeinde nehmen Sie den Wert aller Grundstücke und multiplizieren ihn jeweils mit der Grundsteuermesszahl. Das können Sie mit dem Distributivgesetz – sorry für die Mathematik – rausziehen. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Sehr gut! Ich kann das!) Dann multipliziert die Gemeinde das Ganze mit einem Hebesatz, um auf den ursprünglichen Grundsteuerertrag des Jahres 2024 für das Jahr 2025 zu kommen. Wir haben in etwa den Wert, den Sie mit zwei Faktoren multiplizieren. Jetzt können Sie die Steuermesszahl auf ein Zehntel senken, dann bekommen Sie einen wunderschönen Grundsteuermessbetrag, der ganz niedrig ist. Damit die Gemeinde aber die gleichen Einnahmen erzielt, muss der Hebesatz zehnmal so hoch sein. Wäre es denn jetzt sinnvoll gewesen, dass wir bewusst eine niedrige Steuermesszahl nehmen, damit die Leute, wenn sie die Grundsteuermessbescheide – das sind die ersten Bescheide – bekommen, sich in Sicherheit wiegen und froh sind, dass sie in Zukunft weniger bezahlen müssen, und dann kommt ein Hebesatz von 2 000 heraus? Das wäre doch eine Ver... – usw. usf. – der Leute. Deshalb macht es Sinn, die Steuermesszahl so anzusetzen, dass die Leute sehen, dass sie bei gleichem Hebesatz zukünftig tendenziell vielleicht mehr zahlen müssen. Jetzt werden die Kommunen aber den Hebesatz senken. Folgendes wird passieren: Sie haben den Wert der Grundstücke mal Steuermesszahl. Jetzt muss der Hebesatz passen, damit die Summe der erhobenen Steuer in einer einzelnen Kommune konstant bleibt. (Dr. Albrecht Schütte) In der Zeitung können Sie für Tübingen nachlesen – in Tübingen hat man das einmal grob geschätzt –: Der Hebesatz wird unter der Hälfte liegen. (Oh-Rufe) Der Hebesatz wird unter der Hälfte des heutigen Hebesatzes liegen, damit sie Aufkommensneutralität haben. Jetzt sagt Herr Brauer: Es kommt darauf an, was ich zahle. (Abg. Anton Baron AfD: Das entscheiden Sie doch nicht!) Noch mal, wie eben gesagt: Es gibt Leute, die weniger zahlen werden, und andere, die mehr zahlen werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Jetzt können Sie natürlich trefflich über Gerechtigkeit diskutieren (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) und fragen: Ist es gerecht, dass jemand in einer Mietskaserne auf einem Grundstück mit 18 Stockwerken über seine Miete zukünftig deutlich weniger Grundsteuer zahlen muss und jemand, der ein großes Einfamilienhaus hat, mehr? (Abg. Anton Baron AfD: Genau! So wird es kom- men!) Das, kann man sagen, ist ungerecht, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) weil jemand mehr zahlen muss. Man kann auch sagen, das ist gerecht, weil wir die Leute danach besteuern, wie viel Wert ihr Boden hat. Sie werden in München das Problem haben, dass Sie in Neuperlach für ein gleiches Haus auf gleichem Grundstück (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) genauso viel Grundsteuer zahlen wie in Schwabing. – Sie müssen nicht schreien; lesen Sie es nach. (Heiterkeit des Abg. Raimund Haser CDU) Dann wird Ihnen der aus Neuperlach sagen, es sei total ungerecht, weil er doch die schlechtere Wohnlage habe und trotzdem gleich viel zahle. Ich bin weder Jurist noch Theologe. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Noch Bayer!) Der Punkt ist Folgendes: Wir haben dieses Verfahren, und wir müssen jetzt eine Sache anschauen. Das mathematische Problem ist – – Ich kann auch offen sagen: Das war ja nicht unser Wunsch, dieses Verfahren genau so zu machen, aber es war klar, wo die Herausforderung liegt: in den großen Städten. Warum? Weil dort die Werte eher heterogen sind. Ich will es an einem Beispiel erklären: Wenn Sie 100 Häuser am Bodensee haben, die alle gleich groß sind und eine Gemeinde bilden, dann haben Sie null Probleme, weil jeder ein Hundertstel der Gesamtgrundsteuer zahlt. Wenn diese Geiode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 meinde mit einer Gemeinde fusioniert, die 10 km weit weg liegt, vor allem mit Industriegebiet, und die keinen schönen Blick auf den Bodensee hat, dann werden die Eigentümer dieser Häuser plötzlich überproportional viel mehr zahlen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Das heißt, noch mehr als bisher hängt Ihre Grundsteuerschuld nicht nur davon ab, wie Ihr Grundstück aussieht und was es wert ist, sondern wie die Grundstücke aller anderen in einer Kommune aussehen. (Zuruf von der CDU: Genau!) Wenn Sie eine große Stadt nehmen – nehmen wir Heidelberg –, da ist der Faktor über Misch- und Wohngebiet zwischen den Bodenrichtwerten 20, von der Heilig-Geist-Kirche nach Schlierbach. Wenn Sie eine Gemeinde nehmen wie die, in der ich wohne, dann weicht das kaum voneinander ab. Jetzt geht es darum, zu schauen, an welchen Punkten – das werden wenige sein, und es wird sie gerade in großen Städten geben – einzelne Personen über die Maßen zusätzlich belastet werden. Es gibt eine Ausführung des Finanzministeriums. Natürlich kann eine Kommune, wenn sie eine Grundsteuer erhebt, die sozial nicht tragbar ist, einen Teil davon niederschlagen. Wir, die CDU, würden uns wünschen, dass wir das bayerische Modell – die Bayern haben gerade in ihr Gesetz eingefügt, dass das leichter geht – übernehmen. Denn rein formal müssen Sie seitens der Kommune sehr lange mit dieser Person gschirren, bis Sie sagen dürfen, dass Sie jetzt einen Teil dieser Grundsteuer nachlassen. Das könnte man rechtlich pauschal leichter regeln.

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