Peter Seimer
Punkt 1, Ombudsstellen: Das ist ja nett. Es ist nett – aber das ist doch kein Konzept. Ist es ein Konzept, wenn die FDP sagt: „Wir bearbeiten 5,7 Millionen Einzelfälle“? Wir reden hier von einem Massenverfahren; es gibt hier 5,7 Millionen Grundstücke zu bewerten, und zwar Jahr für Jahr. Das ist die Haupteinnahmequelle unserer Komiode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 munen. Sie können doch die Kommunen nicht einfach im Regen stehen lassen und sagen: „Ja, wir wollen hier mal eine Ombudsstelle.“ Wir haben hier Einzelfallregelungen geschaffen. Man kann mit Gutachten arbeiten. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wer bezahlt die?) Wir haben die Bodenrichtwertzonen; die werden in den Kommunen selbst eingerichtet – übrigens auch da eine Entbürokratisierung, weil die Zahl der Gutachterausschüsse von 900 auf 150 gesunken ist. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU) Das behauptete Bürokratiechaos ist damit schon mal abgehakt. Nun zum zweiten Thema, zu Ihren 12 000 %. Wenn Sie hierzu etwas vorlegen würden, könnte man sich das anschauen. Aber bei dem Wert von 12 000 % gehen Sie vermutlich sehr stark von den aktuellen Hebesätzen aus. Doch wenn Sie mal zuhören würden, wüssten Sie: Es ist doch klar, dass die Hebesätze, wenn sich die Basis ändert, auf die sich das Ganze bezieht, ebenfalls neu geregelt werden müssen. Landauf, landab wird nichts anderes besprochen. Ich habe es gerade gesagt: Es wird noch im Laufe des Jahres veröffentlicht, wie die Hebesätze für die Kommunen lauten müssen, damit dann, 2025, auch eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform greifen kann. So haben es auch die kommunalen Landesverbände – der Landkreistag, der Städtetag, der Gemeindetag – zugesagt. Wir werden nochmals daran erinnern; darauf setzen wir. Aber schlussendlich ist und bleibt es eine souveräne Entscheidung einer jeden Kommune, was die Hebesätze angeht. Ich möchte mal erleben, dass Sie sich hier hinstellen und dafür plädieren, dieses Selbstbestimmungsrecht der Kommunen, das Selbstverwaltungsrecht, das verfassungsrechtliche Recht der Kommunen infrage zu stellen, indem von Landesebene aus Hebesätze im Voraus diktiert werden. – Das möchte ich nicht; das ist ein Recht der Kommunen, und so soll es auch bleiben, sehr geehrter Kollege Schweickert. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht, wie ich Ihre Rede zusammenfassen sollte, außer zu sagen: Sie haben hier ein bisschen laut gepoltert, ein bisschen Wirbel gemacht – so, wie es Ihr Stil gern einmal ist; ein bisschen groß. Aber wenn man sich das noch mal anschaut, dann kommt hinten nicht sehr viel dabei heraus. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Wenn man kei- ne Ahnung hat!) Ich möchte es dennoch mal zusammenfassen und es auch ein wenig erklären – vielleicht liegt es ja auch daran, dass Sie es einfach noch nicht so richtig verstanden haben, was wir hier in Baden-Württemberg machen –: Es gibt ja inzwischen viele Modelle. Es gibt das Bundesmodell, das Bundesmodell mit Abweichungen, das Flächenfaktormodell, das Flächenmodell, (Peter Seimer) das Flächenlagemodell, das Wohnlagemodell oder eben, wie wir es hier in Baden-Württemberg gemacht haben, ein Bodenwertmodell. Wir haben es einfach gemacht; wir haben nicht gesagt, dass man irgendwelche komplizierten Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren oder Ähnliches machen muss, sondern wir haben gesagt: Es gibt ganz wenige Zahlen, nämlich die Fläche, die Wertigkeit, und dann weiß jeder Bescheid. Das ist einfach nachzuvollziehen. Man muss kein Steuerrecht studiert haben, um zu begreifen, wie das funktioniert. (Unruhe) Ich bin der festen Überzeugung, dass unser baden-württembergisches Modell, unser baden-württembergischer Weg gerecht ist, einfach und verfassungsfest ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU)
