Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vor Antritt ihres Amtes vor dem Landtag einen Eid zu leisten. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich verlese den gesetzlich vorgeschriebenen Eid: Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe. (Präsidentin Muhterem Aras) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Herr Suliman, Sie haben die Eidesformel gehört. Ich darf Sie nun bitten, zu mir auf das Podium zu treten und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es“ und – soweit gewünscht – „so wahr mir Gott helfe“. Rami Suliman: Ich schwöre es, so wahr Gott mir helfe.
