Muhterem Aras
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann lasse ich über den Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion, Tagesordnungspunkt 5 heute abzusetzen, abstimmen. Wer dem Antrag der AfD zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – (Abg. Miguel Klauß AfD: Krass! Kurz mal die De- mokratie ausgehebelt!) Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt, und wir können in unserer Tagesordnung fortfahren. periode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 5 – Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs – fort. (Die Abgeordneten der AfD-Fraktion stellen Schilder mit der Aufschrift „Undemokratische Wahl“ auf und verlassen den Plenarsaal. – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Frau Präsidentin! Die Sachen hier müssen entfernt werden! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Das sollen die Saaldiener abbauen! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die Saaldiener sollen das machen! – Weitere Zurufe – Unruhe) Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, nehmen Sie sofort diese Plakate herunter, bitte. – Gut, dass Sie den Saal selbst verlassen, sonst wären Sie sowieso ausgeschlossen worden. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Die wollen das nur wieder für Tiktok nutzen! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP zeigt in Richtung Pressetribüne. – Weitere Zurufe – Anhaltende Unruhe) Können die Saaldiener bitte diese Plakate hier entfernen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Der Herr nimmt das gerade wieder auf! – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Ist der überhaupt akkreditiert? – Weitere Zurufe) Meine Damen und Herren, ich persönlich bedaure diesen Vorfall sehr, (Abg. Petra Häffner GRÜNE, auf die Plätze der AfD zeigend: Das ist Missbrauch der Demokratie!) weil das dieses Hohen Hauses nicht würdig ist. (Anhaltender Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Ich möchte noch einen weiteren Satz sagen: Der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion wurde ausgelegt. Selbstverständlich gibt es nachher eine geheime Wahl. Vorschlagsrecht heißt nicht, dass man dann auch gewählt wird. Auch das gehört zur Demokratie dazu. Das muss ich leider in dieser Deutlichkeit in Richtung der AfD sagen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 5 – Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs – fort. Meine Damen und Herren, Frau Sabine Reger, Mitglied des Verfassungsgerichthofs für das Land Baden-Württemberg ohne Befähigung zum Richteramt, ist am 5. Januar 2024 verstorben. Gemäß Artikel 68 Absatz 3 Satz 1 und 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof ist daher die Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs ohne Befähigung zum Richteramt erforderlich. Die Amtszeit von Frau Reger wäre am 20. Juli 2027 zu Ende gegangen. (Präsidentin Muhterem Aras) Sie finden auf Ihren Tischen einen gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP sowie einen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlagen 1 und 2). Meine Damen und Herren, nach § 97a Absatz 3 der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Wie bei geheimen Wahlen üblich, berufe ich nun folgende Abgeordnete in eine Kommission, die bei der Durchführung der Abstimmung und beim Auszählen eingesetzt wird: Herrn Abg. Dr. Balzer – jetzt ist die Frage – – (Zuruf der Abg. Christine Neumann-Martin CDU) – Sehr gut, ich danke Ihnen. – Herrn Abg. Brauer, Herrn Abg. Burger, Herrn Abg. Hailfinger, Frau Abg. Steinhülb-Joos, Herrn Abg. Katzenstein, Frau Abg. Neumann-Martin, Herrn Abg. Tok sowie Frau Abg. Wehinger. Der Ablauf wird wie bei früheren geheimen Wahlen sein. Ein Mitglied der Kommission – hierfür schlage ich Herrn Abg. Hailfinger vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Füllen Sie bitte den Stimmzettel aus, indem Sie durch Ankreuzen kennzeichnen, welchem Wahlvorschlag Sie Ihre Stimme geben. Beachten Sie bitte folgende weitere Hinweise bei der Stimmabgabe: Nicht beschriebene oder gekennzeichnete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als ein Wahlvorschlag angekreuzt wurde. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme später, am Schluss abzugeben. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Wir beginnen den Namensaufruf mit dem Buchstaben A. – Herr Abg. Hailfinger, bitte. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der oder die noch nicht gewählt hat? – Moment, wir warten noch. Meine Damen und Herren, ich schließe nun die Wahlhandlung. Das Ergebnis wird nachher bekannt gegeben. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Drucksache 17/6701 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Titel dieses Gesetzentwurfs – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – klingt wenig spannend. Er ist aber insbesondere für unsere Polizistinnen und Polizisten im Land Baden-Württemberg ein außerordentlich wichtiger Gesetzentwurf. Polizistinnen und Polizisten treten mit ihrer Arbeit für eriode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 uns alle ein. Sie verteidigen Recht und Ordnung, sie verteidigen jeden Tag unsere Demokratie, sie sorgen für Sicherheit in unserem Land. Das ist die Grundlage für ein Leben in Freiheit. „Ohne Sicherheit keine Freiheit“, hat Wilhelm von Humboldt richtigerweise gesagt. Das machen unsere Polizistinnen und Polizisten 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, und dafür verdienen sie Respekt, Anerkennung und Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD, Ab- geordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Udo Stein AfD) Was sie nicht verdienen, ist Aggression und Verachtung – und schon gar nicht Gewalt. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, schmerzt es mich, dass die Zahl der Gewalttaten gegen unsere Polizistinnen und Polizisten gegenüber dem Jahr 2015 um 60 % zugenommen hat und die Zahl der verletzten Polizistinnen und Polizisten pro Jahr um 70 % gestiegen ist. Im Jahr 2023 – um Ihnen nur zwei Zahlen zu nennen – hatten wir 6 000 Fälle von Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten sowie 3 000 verletzte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus diesen Taten. Übersetzt heißt das: Jeden Tag gibt es acht verletzte Polizistinnen und Polizisten, weil sie einer Gewalttat ausgesetzt sind. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, und sie ist unter keinen Umständen akzeptabel. (Beifall bei der CDU und der SPD, Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP sowie des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Deswegen tun wir vieles, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Mit dem Gesetzentwurf, der heute beraten wird, gehen wir – das ist das Wichtigste in diesem Gesetzentwurf – einen weiteren Schritt, um insbesondere unsere Polizei nachhaltig zu schützen. Es ist ganz klar: Wir schützen die, die uns schützen. Wir setzen damit auch eine lange Linie fort. Schon im Jahr 2018 haben wir aus den Gesichtspunkten der Fürsorge auf meine Initiative hin eine sehr weitgehende Schmerzensgeldregelung für unsere Beamtinnen und Beamten und insbesondere unsere Polizistinnen und Polizisten geschaffen. Wir haben also schon damals eine sehr, sehr weitgehende und bundesweit vorbildliche Regelung geschaffen. Es geht im Grunde genommen darum, dass ein privatrechtlicher Schmerzensgeldanspruch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vom Staat eingeklagt wird und der Staat damit auch das Risiko trägt, etwa für den Fall, dass sich der Beklagte als mittellos herausstellt, die Prozesskosten zu übernehmen. Damals wurde diese Regelung von den Gewerkschaften der Polizei einhellig als einmalig gut gelobt – das passiert ja auch nicht alle Tage. Auch wenn es etwas sperrig klingen mag, so ist es doch wichtig: Gemäß § 80a Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes kann der Dienstherr Beamtinnen und Beamten, die in Ausübung des (Minister Thomas Strobl) Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamtin oder Beamter verletzt wurden, das titulierte Schmerzensgeld auszahlen. Diese Regelung geht freilich ins Leere, wenn ein Vollstreckungstitel nicht erlangt werden kann, weil der Täter unter einer psychischen Krankheit leidet, stark alkoholisiert oder etwa unbekannt ist. Also, unsere gute Regelung läuft dann ins Leere, wenn es sich um einen schuldunfähigen, deliktunfähigen Täter handelt oder der Täter einfach nicht ermittelt werden kann. Der Neuregelung zufolge soll in diesen Fällen zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall eine angemessene Entschädigung durch den Dienstherrn erfolgen. Wir machen also aus einer guten Regelung, die wir in Baden-Württemberg bereits haben, eine noch bessere Regelung. Das ist ein wichtiges Zeichen. Wir stehen an der Seite unserer Polizistinnen und Polizisten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Für die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung und deren Höhe auch in Fällen unbilliger Härten soll eine Ombudsstelle beim Innenministerium eingerichtet werden, für die übrigens – das will ich nur am Rande erwähnen – keine zusätzlichen Stellen benötigt werden und auch in Zukunft nicht benötigt werden. Weiter wird § 80a Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes aufgrund aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung angepasst. Kurzum ist zu sagen: Mit der aktuellen Gesetzesreform bringen wir unsere Erfahrungen ein, optimieren eine schon gute Regelung, schließen erkannte Lücken und werden im Übrigen somit erneut bundesweit zum Vorreiter einer modernen und sozialen Gesetzgebung zugunsten unserer Beamtinnen und Beamten. Nichts ist so gut, als dass es nicht noch einmal besser gemacht werden könnte. Damit tun wir das absolut Richtige. Aber ich will hinzufügen, dass das durchaus auch als ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Staatsdienerinnen und Staatsdienern, insbesondere unseren Polizistinnen und Polizisten, angesehen wird. Wir reden im Übrigen nicht nur sonntags darüber, sondern wir setzen es ganz konkret auch um. Mit der Gesetzesänderung soll des Weiteren die Regelung zur dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten in § 51 des Landesbeamtengesetzes angepasst werden. Anlass hierfür ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Danach müssen grundlegende Vorgaben für die Erstellung von Beurteilungen in Rechtsnormen geregelt werden und dürfen nicht länger bzw. nur noch für eine Übergangszeit in Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Daher ist zum einen die Regelung, dass dienstliche Beurteilungen mit einem Gesamturteil schließen, in das Landesbeamtengesetz aufzunehmen. Zum anderen wird eine Rechtsgrundlage für den Erlass von abweichenden Rechtsverordnungen für das Innenministerium, das Justizministerium und das Kultusministerium geschaffen. Das betrifft insbesondere die Beurteilungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, der Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie der periode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 Lehrkräfte im Schuldienst. Mit den übrigen Änderungen werden bestehende dienstrechtliche Regelungen erweitert bzw. angepasst. Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, möchte ich erwähnen: Im Zuge der Neuaufstellung des Landespolizeipräsidiums wurden die bisherigen Aufgaben des Inspekteurs auf mehrere Schultern verteilt und das Führungsteam im Landespolizeipräsidium neu zusammengesetzt. Mit den Änderungen des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes wird diese Neuaufstellung unseres Landespolizeipräsidiums auch im Hinblick auf die Ämter des Polizeivollzugsdienstes vollzogen und somit die Struktur des Landespolizeipräsidiums an die nachgeordneten Bereiche angepasst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, es ist ein sehr umfassendes Paket, das wir hier geschnürt haben. Der Kernpunkt ist die Besserstellung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Eine sehr gute Lösung aus dem Jahr 2018 optimieren wir weiter. Es ist auch eine bundesweite Botschaft, dass wir wirklich an der Seite unserer Polizistinnen und Polizisten stehen. Schon allein das, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist Grund genug, diesem Gesetzentwurf – bitte – zuzustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
