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Thomas Blenke

15.05.2024 Sitzungen 17/95

Vielen Dank, Herr Kollege Hildenbrand. – Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Das Urteil des OVG in Münster hat natürlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf uns in Baden-Württemberg. Es gilt für den dort verfahrensgegenständlichen Fall, nicht für die Beobachtung (Staatssekretär Thomas Blenke) in Baden-Württemberg. Aber – ich habe es vorhin ausgeführt – seit 2022 wird auch von unserem Landesamt für Verfassungsschutz aufgrund einer fachlichen Einschätzung die AfD – wie übrigens meines Wissens von allen Verfassungsschutzämtern in Deutschland – als Verdachtsfall bearbeitet. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Daran hat sich nach meinem Kenntnisstand – ich habe es eben erwähnt – seither nichts geändert. Deswegen wird diese Beobachtung auch bei uns fortgeführt. Das zur Frage 1. Zur Frage 2: Ich habe die AfD-Kommunalwahllisten nun nicht im Einzelnen durchforstet. Das fiel mir, ehrlich gesagt, nicht ein. Ich kenne den Sachverhalt nicht, und ich weiß auch nicht, wie viele – – Aber wir können versuchen, Ihnen das nachzumelden. – Ich schließe da nichts aus. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE)

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