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Thomas Blenke

15.05.2024 Sitzungen 17/95

Okay, alles klar. Danke schön, Herr Präsident, für die hilfreichen Hinweise. Am 8. Mai war hier im Landtag und auf dem Platz zwischen Landtag und Staatstheater die große Veranstaltung „75 Jahre Grundgesetz“. Da hatten auch die Landtagsfraktionen entspre- (Staatssekretär Thomas Blenke) chende Stände und Präsentationen. Es wurde der Informationsstand der AfD-Landtagsfraktion, der in unmittelbarer Nähe errichtet war, von einer mehrköpfigen Personengruppe gestört. Sie hielten ein Banner vor dem Informationsstand in die Höhe, um diesen zu blockieren. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand wurden zwei Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion verbal und körperlich angegangen. Meine Damen und Herren, da sage ich: Das ist absolut inakzeptabel. Gewalt ist kein Mittel für politische Auseinandersetzung. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Zwei an der Störung beteiligte Frauen im Alter von 19 und 23 Jahren konnten durch die Polizei unmittelbar im Rahmen der Fahndung festgestellt werden. Das Polizeipräsidium Stuttgart führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung durch. Die Art und Weise der Beteiligung der beiden Frauen ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. – So viel zunächst einmal zu den Vorkommnissen am 8. Mai hier in Stuttgart. Jetzt hatten Sie, Herr Abg. Lindenschmid, gefragt, wie viele Mitglieder der „Grauen Wölfe“ – habe ich das richtig verstanden? – auf Kommunalwahllisten in Baden-Württemberg – – (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: „Graue Wölfe“ oder von den drei rechtsextremistischen türkischen Parteien!) Leider kann ich Ihnen das jetzt so aus dem Stand nicht sagen. Aber wir können schauen, ob wir Ihnen das nachberichten können. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Gern!) Ich weiß es jetzt aber, ehrlich gesagt, nicht. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Okay! Danke schön!)

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