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Thomas Blenke

15.05.2024 Sitzungen 17/95

Danke schön, Herr Präsident. – Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich finde es gut (Staatssekretär Thomas Blenke) und wichtig, dass wir uns hier über Extremismus unterhalten. Bemerkenswert ist, dass eine selbst betroffene Gruppierung das Thema beantragt hat. Sie stehen immerhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. – Wir kommen vielleicht noch dazu. (Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Daniel Linden- schmid) Gestatten Sie mir – Herr Abg. Lindenschmid, Sie haben auch generell nach der Situation hinsichtlich Extremismus gefragt – vielleicht ein paar allgemeine Bemerkungen: Die extremistischen Bedrohungen, mit denen wir konfrontiert sind, sind vielfältig und komplex. Sie reichen vom Islamismus über Reichsbürger, rechts- oder linksextremistische Strömungen bis hin zu Spionageaktivitäten ausländischer Staaten. Die Gefahr eines islamistisch motivierten Anschlags ist nach Einschätzung des Verfassungsschutzes aktuell ein reales Bedrohungsszenario. Zuletzt haben Medienstellen des sogenannten Islamischen Staates Drohbilder gegen Sportereignisse und Fußballstadien in Europa veröffentlicht, und wir wissen, was ansteht. Darauf weisen wir, und darauf weist auch Innenminister Strobl immer wieder hin: Der islamistisch motivierte Terrorismus ist eine Gefahr für die gesamte westliche Welt, für Deutschland und auch für uns in Baden-Württemberg, und deswegen sind wir wachsam, wie sich auch bei den aufgedeckten Planungen der vier islamistischen Jugendlichen in NRW und hier zeigt. Im Lichte des terroristischen Anschlags der Hamas auf den Staat Israel spielt die Auseinandersetzung mit Antisemitismus in Baden-Württemberg eine große Rolle. Seit dem 7. Oktober 2023 hat die Polizei 315 antisemitisch motivierte Straftaten mit unmittelbarem Bezug zum Nahostkonflikt in Baden-Württemberg registriert. Davor waren es lediglich zwei Straftaten. Dies zeigt: Es gibt einen Anstieg der Zahl antisemitischer Straftaten auf einen Höchststand im Zehnjahresvergleich. Bei der Bekämpfung von Hasskriminalität und antisemitischer Hetze verfolgen wir einen umfassenden Ansatz, um die Sicherheit der jüdischen Gemeinschaft und des jüdischen Lebens zu stärken. Jüdische Mitbürger bei uns in Deutschland und Baden-Württemberg müssen sich angstfrei in der Öffentlichkeit bewegen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam. Klar ist aber auch: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist so stark unter Druck wie selten seit der Einführung des Grundgesetzes vor fast genau 75 Jahren. Der Staat wird von ganz unterschiedlichen Seiten herausgefordert, und das zur gleichen Zeit. Deshalb, meine Damen und Herren – da sind wir alle gefordert –: Extremisten, egal, welcher Couleur, werden in Baden-Württemberg nicht geduldet! Wir sind auf keinem Auge blind! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aus aktuellem Anlass kurz auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von vorgestern zurückkommen. Ich weiß, das ist in Nordrhein-Westfalen, aber es gibt auch in Baden-Württemberg entperiode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 sprechende Dinge. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag, 13. Mai, entschieden, dass die Einstufung der Bundes-AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig war. Die Berufung der Partei gegen ein gleichlautendes Urteil wurde zurückgewiesen. Unser Landesamt für Verfassungsschutz hat dieses Urteil natürlich zur Kenntnis genommen. Im Land wird die AfD seit Juli 2022 ebenfalls als rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet. Auch wenn sich die extremistischen Kräfte innerhalb der baden-württembergischen AfD noch nicht ganz durchgesetzt haben, so erfahren sie doch weiterhin nennenswerte Unterstützung im Landesverband und sind prägend für das Bild, das diese Partei nach außen abgibt. Eine inhaltliche Mäßigung oder gar Distanzierung von extremistischen Aussagen einzelner reichweitenstarker Personen ist bislang nicht erkennbar. Die gewonnenen Erkenntnisse seit der Erhebung zum Beobachtungsobjekt bestätigen vielmehr die Einschätzung, dass die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bemüht sind, ihre innerparteiliche Wirkungsmacht zu stabilisieren. Das möchte ich an dieser Stelle aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster hier einfach noch einmal darlegen, und ich möchte an dieser Stelle auch mit dem Mythos aufräumen, Sie seien Verfolgte der politischen Kräfte – so stellen Sie sich immer wieder dar. Das ist eben nicht der Fall. Unsere Verfassungsschutzbehörden arbeiten unabhängig in der Einstufung, in der Einschätzung solcher Lagen und entscheiden unabhängig. Und diese Entscheidungen sind justiziabel. Das ist erfolgt, und es wurde bestätigt, dass Sie ein rechtsextremistischer Verdachtsfall sind und deswegen beobachtet werden können. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Lassen Sie mich noch zu dem Vorfall am 8. Mai etwas sagen. – Habe ich noch Zeit?

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