Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag dient in erster Linie der Anpassung an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes und den Digital Services Act auf europäischer Ebene, mit denen Regelungen insbesondere gegen Hass und Hetze sowie illegale Inhalte in den sozialen Medien europäisch harmonisiert werden sollen. Dabei begrüßen wir ausdrücklich den im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag vorgesehenen schnellen und effektiven Schutz eriode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 von Kindern und Jugendlichen z. B. im Bereich der Pornografie durch die Möglichkeit des Sperrens von Mirror-Domains oder der Unterbindung von Finanztransaktionen nach dem Prinzip „Follow the money“. Wir begrüßen auch ausdrücklich den Gedanken, der Aufforderung zur Begehung von Straftaten, der Belohnung und Billigung von solchen oder der strafrechtlich relevanten Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder Personen des öffentlichen Lebens durch Löschanregungen zu begegnen – auch das ist ein Ausdruck der Zusammenarbeit von BKA und Medienanstalten –, ohne dass dadurch die Strafverfolgung eingeschränkt wird. Schließlich werden im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag die Landesmedienanstalten der Länder in Fortführung der bisherigen Zuständigkeit für den Jugendmedienschutz benannt. Wir sind uns bewusst, dass die Idee des Digital Services Acts nur funktionieren kann, wenn die Kontroll- und Aufsichtsmechanismen greifen. Diese nehmen die Medienanstalten bereits heute wahr. Dafür haben sie in den letzten Jahren die notwendigen Strukturen, die Qualifikation und Expertise geschaffen. Nicht zuletzt mit dem Ausbau der Plattformregulierung mit erstmals gesetzlich normierten Vorgaben für Intermediäre, Benutzeroberflächen und andere digitalen Plattformen sind den Medienanstalten gewichtige Aufgaben zugewachsen, die nicht unerhebliche finanzielle Ressourcen binden. Angesichts dessen erscheint es auch im Sinne einer guten und nachhaltigen Umsetzung des Medienstaatsvertrags geboten, den Vorwegabzug gemäß § 47 Absatz 3 Satz 2 des Landesmediengesetzes zugunsten unserer Medienanstalt, der Landesanstalt für Kommunikation, zu prüfen. Darüber hinaus sieht der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag eine Regelung zur Regionalfensterverpflichtung im privaten Rundfunk vor. Regionalfensterprogramme tragen zweifelsohne zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei. Deshalb begrüßen wir die vorgesehene Klarstellung, die neben der Wahrung der Pluralität auch den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Marktanteilsentwicklung Rechnung trägt. Kritisch könnte man allenfalls – Herr Staatssekretär Hoogvliet hat es angesprochen – die Anpassung von Begrifflichkeiten am Beispiel des entbrannten Streits um die Definition von Telemedien aufgreifen. Rechtssicherheit, das Vermeiden von Regelungslücken und die Verständlichkeit ohne übergreifende Kettenverweisungen sollten zukünftig stärker berücksichtigt werden. Die Herausforderungen im Medienbereich sind groß. Aber dessen ungeachtet darf ich für meine Fraktion signalisieren, dass wir dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag gern zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
