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Thomas Blenke

18.04.2024 Sitzungen 17/93

Danke für den Hinweis, Frau Kollegin Cataltepe, den ich gern mitnehmen würde, gerade auch als Anregung in Bezug auf Minderjährige. Wenn es sich um Erwachsene handelt, geht das naturgemäß nicht mehr, aber es ist bei Minderjährigen möglicherweise sinnvoll, die Ansprache auch an die Eltern zu richten. Darf ich das als Anregung mitnehmen? – Dann bedanke ich mich dafür.

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